In der aktuell extrem aufgeheizten Stimmung in der österreichischen Innenpolitik war auch der bekannte FPÖ-Landesrat für seine provokante Forderung sofort bei der Justiz angezeigt: Die Verwendung des Begriffs “Asyl-Triage” sei aber kein Wunsch, Ukrainer besser als andere Asylwerber zu behandeln – und somit auch nicht ein von der Staatsanwaltschaft St. Pölten zunächst angenommener Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Asylwerberinnen und Asylwerber nach dem niederösterreichischen Grundversorgungs-Gesetz, berichten die Niederösterreichischen Nachrichten.

Laut Leopold Bien, dem Leiter der Staatsanwaltschaft St. Pölten, werden die Ermittlungen fallen gelassen. Es habe sich bei der „Triage-Forderung“ um eine rein politische Aussage gehandelt.

Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) im Interview bei exxpressTV.

Wichtige Entscheidungen für Waldhäusl vor dem Wahlkampf

Bei einem zweiten Ermittlungsverfahren stand der Vorwurf im Raum, Gottfried Waldhäusl hätte ohne vertragliche Grundlage Zahlungen an einen Unterkunftbetreiber eines Flüchtlingsquartiers im Bezirk St. Pölten getätigt. Laut den Niederösterreichischen Nachrichten sieht die Staatsanwaltschaft St. Pölten diese Handlung aber als schnelle Maßnahme, um Geflüchtete rasch unterzubringen und wertet sie nicht mehr als Amtsmissbrauch.

Die Justiz sorgt mit ihren aktuellen Entscheidungen dafür, dass der FPÖ-Landesrat nun unbelastet von möglichen Vorwürfen und laufenden Ermittlungsverfahren in den Wahlkampf gehen kann – wie berichtet, wählt Niederösterreich bereits am 29. Jänner.