Im Vergleich zum Vorjahrsquartal (2402) stiegen die Einbürgerungen um 102,5 Prozent. Und auch im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie (1. Quartal 2019: 2764 Einbürgerungen) ergab sich eine Zunahme von 76 Prozent. Zurückzuführen ist das vorrangig auf Einbürgerungen nach §58c StbG. Unter diesem Rechtstitel haben Nachkommen von Opfern des NS-Regimes seit September 2020 die Möglichkeit einer Einbürgerung, ohne im Gegenzug ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Im 1. Quartal 2022 erhielten 1927 Personen auf diese Weise die österreichische Staatsbürgerschaft, was 39,6 Prozent aller Einbürgerungen ausmacht.

Von diesen leben 1911 im Ausland. Den Großteil davon machen Angehörige dreier Staaten aus: 781 kommen aus Israel, 414 aus dem Vereinigten Königreich und 407 aus den Vereinigten Staaten. Aus anderen Gründen Eingebürgerte waren zuvor am häufigsten Staatsangehörige der Türkei (340 bzw. 7 Prozent), Syriens (304 bzw. 6,2 Prozent) sowie Bosnien und Herzegowinas (237 bzw. 4,9 Prozent). Etwa die Hälfte der Einbürgerungen im 1. Quartal waren Frauen (49,7 Prozent), der Anteil der Minderjährigen (unter 18 Jahren) betrug 31,7 Prozent. Ein Fünftel der neu Eingebürgerten wurde bereits in Österreich geboren (1029 bzw. 21,2 Prozent).