Der Bundeskanzler bekräftigte, mit bestem Wissen und Gewissen im Untersuchungsausschuss ausgesagt zu haben. Er hätte sich der Wahrheitspflicht zu keiner Zeit entzogen. Auf die Frage, ob er mit Schmid in Kontakt gewesen wäre, wäre er, Kurz, lediglich mit einem Halbsatz wieder gegeben worden. Das würde zu falschen Darstellungen führen.

Auch bekräftigt Kurz, dass Bestellungen mit dem Kanzler immer besprochen werden würden, die Bestellung und Unterzeichnung obliegt aber am Ende immer dem jeweiligen Minister, in diesem Fall dem Finanzminister.

Betreffend der Einbindung bei der Bestellung von Aufsichtsräten hält Kurz fest, dass er informiert worden wäre, dies auch mit “Ja” im Ausschuss beantwortet hätte, aber bei der Bestellung eben nicht die notwendige Unterschrift getätigt hätte. Er bekräftigte immer eingebunden worden zu sein, aber die Entscheidung nie getroffen zu haben – das wäre der Finanzminister gewesen.

Zudem hielt Kurz fest, dass eine Befragung im U-Ausschuss keine Zeit lassen würde, über die Antworten auf gestellte Fragen nachzudenken. Er habe – wiederholte er – alle mit bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Ob der Intensität, er wäre vier Stunden befragt worden, und der Schnelligkeit könne es zu Unschärfen kommen, die einem dann negativ ausgelegt werden können.

Rücktritt im Falle einer Verurteilung?

Der Bundeskanzler stellte fest, dass für ihn Falschaussagen vor dem U-Ausschuss ebenfalls kein Kavaliersdelikt seien, weshalb er sich stets bemüht habe, korrekte, der Wahrheit entsprechende Antworten zu geben.

Sebastian Kurz ist überzeugt davon, dass der Hintergrund dieser Anpatzerei allein dem Ziel “Kurz muss weg” geschuldet ist.

Sollte es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen, ist Kurz sicher, dass sich alle Vorwürfe aufklären lassen würden, sobald diese nicht länger durch verkürzte Aussagen dargestellt werden.

Auf die Frage, ob Kurz im Falle einer Verurteilung zurücktreten würde, antwortete der Kanzler nicht, um Medienspekulationen und Schlagzeilen keinen Nährboden zu geben.

Verlängerung des U-Ausschusses nicht sinnvoll

Nichts zu verstecken hat Sebastian Kurz bei den angeforderten Akten, von denen er sagt, dass ein Teil bereits geliefert sei, der restliche Teil folgen würde. Selbstverständlich seien die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes zu respektieren.

Nichts desto trotz hält Kurz eine Verlängerung des U-Ausschusses für nicht sinnvoll. Auch kritisierte er das Vorgehen bei Befragungen im U-Ausschuss. Fragesteller, die gleichzeitig politisch motiviert vorgehen, sollten eben nicht Fragesteller sein. Eine öffentliche Debatte über die Befragungen und die Usancen in den Untersuchungsausschüssen sollte durchaus angedacht werden.

Zu den Regeln und der Wahrheitspflicht im Ausschuss sagt er deutlich, dass es daran nichts zu rütteln gäbe und diese “sind wie sie sind”.

Abschließend hält Kurz fest, dass er davon überzeugt sei, dass von all den Anschuldigungen in einem Jahr nichts mehr über sein werde und jeder der Beteiligten schadlos aus dem ganzen herauskomme. Dementsprechend ging er nicht auf die Frage ein, ob er im Falle einer Verurteilung zurücktreten werde. Dies würde zum aktuellen Zeitpunkt nur der Schlagzeile dienen.