Bereits vier Monate nach dem zweiten Stich können sich Personen in Wien bereits den Booster holen. Bislang war das auch in Zürich möglich – doch die Behörden haben das jetzt gestoppt. Demnach darf dort frühestens der dritte Stich nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist gesetzt werden. Der Grund: Die Eidgenössische Kommission für Impffragen empfiehlt das Boostern nämlich Personen, deren zweite Corona-Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Entsprechend kann man sich in Zürich erst für einen Booster-Termin anmelden, wenn diese Frist abgelaufen ist, wie die NZZ berichtet.

In Österreich hingegen gibt es eine Empfehlung des Nationalen Impfgremiums in begründeten Ausnahmefällen früher den dritten Stich zu setzen. Gründe hierfür können etwa eine längere Reise sein, eine zweimalige Impfung mit Astra Zeneca oder ein besonders hohes Expositionsrisiko.

Haben Sie bereits den 3. Stich erhalten?