Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind in Deutschland nach offiziellen Angaben erstmals Wohnungen und ein Bankkonto von russischen Staatsbürgern beschlagnahmt worden. “Nach unserem Kenntnisstand ist es der erste Fall, dass tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden”, sagte Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Montag in München. Bisher seien nur Vermögenswerte wie Jachten eingezogen worden.

Wohnungseigentümer auf Sanktionsliste

Die drei Wohnungen befinden sich Leidings Angaben zufolge in München, auf dem Konto gingen derzeit monatliche Mietzahlungen von rund 3.500 Euro ein. Weitere Details zur Lage oder Größe der Immobilien wollte sie auch auf Nachfrage nicht machen – die in den Wohnungen lebenden Mieter hätten über das Mietverhältnis keinerlei Bezug zu den Russen und sollten auf diese Weise geschützt werden.

Als Folge der dem Ehepaar zuvor nicht angekündigten Beschlagnahmung habe das Ehepaar nun keinerlei Zugriff mehr auf die Wohnungen oder das Konto, also jegliche “wirtschaftliche Verwendung ihres Eigentums”, betonte Leiding. Vor knapp vier Wochen habe das Finanzministerium die Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass die Personen auf der Sanktionsliste stehen. Für die Mieter ändere sich durch die Aktion nichts, sie würden nun die Mieten nicht mehr an die Eigentümer, sondern an das Amtsgericht München überweisen.

Die Beschlagnahmung sei nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft durch das Außenwirtschaftsgesetz möglich, da der eine Beschuldigte Mitglied der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation sei. Beschuldigt werde auch seine Ehefrau mit gemeldetem Wohnsitz in München. Ob diese sich derzeit in München aufhalte, ließ Leiding ebenso offen wie die Frage nach ähnlichen Fällen von weiteren russischen Staatsbürgern.

Der Abgeordnete stehe seit dem 23. Februar auf der Liste der sanktionierten Personen. Er habe damals im russischen Parlament für eine Entschließung gestimmt, die den russischen Präsidenten Wladimir Putin aufforderte, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine, die selbst ernannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk, als unabhängige Staaten anzuerkennen.

Die Ermittlungen gegen das Ehepaar würden darüber hinaus weitergehen, nach Außenwirtschaftsgesetz sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für jeden Verstoß möglich. Das ist in diesem Fall die weitere wirtschaftliche Nutzung der Wohnungen trotz der Sanktionen.