59 von 120 Abgeordneten stimmten für und 59 gegen die Verordnung. Zwei enthielten sich. Ein Misstrauensvotum gegen die neue Regierung scheiterte ebenfalls.

Das israelische Parlament hatte 2003 das Gesetz verabschiedet, demzufolge Palästinenser sowie Einwohner “feindlicher Länder” auch durch Heirat keine israelische Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung erwerben können. Auslöser für die Entscheidung war nach israelischer Darstellung ein Selbstmordanschlag in Haifa im März 2002 gewesen, bei dem der Attentäter 17 Menschen mit in den Tod gerissen hatte. Bei ihm handelte es sich den Angaben zufolge um einen Palästinenser, der durch Heirat eine israelische Identitätskarte erhalten hatte.

Die Verordnung hatte zur Folge, dass Ehepaare, bei denen ein Partner Israeli und der andere Palästinenser ist, nicht mehr legal gemeinsam in Israel leben konnten. Diese Verordnung, die mit israelischen Sicherheitsinteressen begründet wird, betrifft vor allem arabische Paare und wurde seitdem jedes Jahr verlängert. Am Dienstag endet ihre Gültigkeit.

Nach Angaben des Israelischen Demokratie-Instituts (IDI) werden jedes Jahr rund 1.000 Anträge auf Familienzusammenführung eingereicht. Im vergangenen Jahr hielten sich den Angaben zufolge etwa 13.000 Palästinenser in Israel auf, die im Rahmen von Familienzusammenführung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hatten.

Gesetzliche Beschränkungen auch für Bürger anderer Länder

2012 hatte Israels Höchstes Gericht Klagen gegen die Verordnung zurückgewiesen. Laut einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 2005 dürfen Frauen über 25 und Männer über 35 Jahren befristete Aufenthaltsgenehmigungen beantragen. Seit 2007 gelten die gesetzlichen Beschränkungen auch für Staatsbürger des Irans, Iraks, Syriens und des Libanons.

Die neue Koalition unter Ministerpräsident Naftali Bennett war Mitte Juni eingeschworen worden. Sie besteht aus linken sowie rechten Parteien und einer arabischen Partei. Mit ihrer Einsetzung fand die politische Dauerkrise in Israel mit vier Wahlen binnen zwei Jahren ihr vorläufiges Ende.

 

(APA/red)