Weil sie eine psychisch beeinträchtigte Frau im vergangenen Oktober am Praterstern in Wien-Leopoldstadt vergewaltigt haben sollen, mussten sich am Donnerstag zwei alter Syrer vor einem Schöffensenat verantworten. Zum Tatzeitpunkt waren sie 17 bzw. 22 Jahre alt gewesen. Sie sollen die Betroffene, die der Staatsanwältin zufolge aufgrund eines Gendefekts geistig eingeschränkt ist, auf eine Toiletten-Anlage gelockt haben, wo sie vom Jüngeren in einer Kabine missbraucht worden sein soll.

Der ältere Syrer meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Syrer bekennen sich "absolut nicht schuldig"

Die Anklage hatte den beiden Tatverdächtigen zur Last gelegt, die Betroffene, die der Staatsanwältin zufolge aufgrund eines Gendefekts geistig eingeschränkt ist, in Missbrauchsabsicht auf eine Toiletten-Anlage gelockt zu haben, wo sie vom Jüngeren in einer Kabine missbraucht wurde. Die Männer waren nicht geständig. “Absolut nicht schuldig”, meinte der vorgeblich 22-Jährige, der äußerlich wesentlich älter wirkte.

Sein ebenfalls aus Syrien stammender Landsmann meinte: “Ich bin sowohl schuldig als auch nicht schuldig.” Er habe aufgrund seiner sprachlichen Defizite – er war 2021 nach Österreich gekommen – nicht bemerkt, dass die junge Frau geistige Einschränkungen aufweist und nicht damit einverstanden war, dass er sich ihr annäherte. “Er spricht sehr schlecht Deutsch. Er hat aus ihrem Kommunikationsverhalten nicht schließen können, was sie wollte”, merkte die Verfahrenshelferin des Burschen an.

Mitarbeiter im Bahnhof wurden auf die beiden Syrer aufmerksam

Im Übrigen sei fraglich, ob es in der Kabine überhaupt zu sexuellen Handlungen kam, gab die Anwältin zu bedenken. Denn zwei am Bahnhofsgelände beschäftigte Mitarbeiter hätten bemerkt, wie die ihnen bekannte 18-Jährige von mehreren Männern Richtung WC-Anlage geleitet wurde. Sie gingen der Gruppe nach. Als auf ihr Klopfen an der verschlossenen Kabinentüre nicht reagiert wurde, schlossen sie diese auf. Die 18-Jährige war zu diesem Zeitpunkt spärlich bekleidet und zitterte und weinte.

Er sei insofern schuldig, “als ich ihr nicht gesagt habe, sie soll rausgehen”, gab der 17-Jährige nun in seiner Einvernahme vor Gericht zu Protokoll. Er habe die junge Frau nicht in Missbrauchsabsicht mitgenommen. Sie sei einfach mitgekommen, behauptete er.

"Komm raus, ich möchte auch!"

Der ältere Angeklagte soll laut Anklage an der Tat insofern beteiligt gewesen sein, als er in Missbrauchsabsicht mit dem 17-Jährigen und der Frau zur Kabine ging, nach kurzer Zeit an der Tür rüttelte und “Komm raus, ich möchte auch!” rief, wie die Staatsanwältin feststellte. Die junge Frau habe von Anfang an “eindeutig signalisiert, dass sie keinen sexuellen Kontakt möchte”, betonte die Anklägerin.

An dem Ganzen beteiligt waren auch noch zwei erst zwölf Jahre alte und daher strafunmündige Buben. Sie sollen laut Anklage Schmiere gestanden und der 18-Jährigen die Handtasche abgenommen haben, nachdem die junge Frau aus der WC-Kabine gebracht worden war. Da die zwei Kinder noch keine 14 sind, können sie strafrechtlich nicht verfolgt werden.