Kern des Gesetzes ist eine klare Zielvorgabe: Bis zum Jahr 2040 müssen Mineralölkonzerne die CO₂-Emissionen ihrer Kraftstoffe um 65 % reduzieren.

Die Maßnahme basiert auf der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG), die auf EU-Ebene bereits heute als zentrales Steuerungsinstrument gilt. Aktuell liegt diese bei 12 %, soll jedoch schrittweise auf den neuen Zielwert steigen.

Mehr Druck auf den Energiemarkt

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz mehrere Ziele gleichzeitig. Neben der Reduktion von Emissionen soll insbesondere die Nachfrage nach alternativen Energieträgern steigen.

Dazu zählen vor allem Biokraftstoffe, grüner Wasserstoff sowie der verstärkte Einsatz von Elektrofahrzeugen.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sieht darin einen strategischen Vorteil: „Je mehr Elektroautos es gibt und je mehr Sprit aus Wasserstoff oder nachhaltiger Biomasse gewonnen wird, desto besser können wir künftige fossile Energiekrisen aushalten.“

Hohe Kosten und Zweifel an der Umsetzbarkeit

Nicht alle politischen Akteure tragen den Kurs jedoch mit. Kritiker aus Reihen der Afd etwa, bemängeln insbesondere die finanziellen Folgen und die Realisierbarkeit der Ziele. Laut Gesetzentwurf selbst könnten bis 2030 Mehrkosten in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro entstehen.

Zudem wird argumentiert, dass ein rohstoffarmes Land wie Deutschland Schwierigkeiten haben könnte, die ambitionierten Vorgaben vollständig umzusetzen.