Von der Maßnahme betroffen sind unter anderem Milch, Butter, Joghurt, Eier, Brot, Reis, Mehl, Nudeln sowie viele Obst- und Gemüsesorten. Die Bundesregierung will damit die Teuerung abfedern und Haushalte finanziell entlasten.
Nach Berechnungen des Budgetdienstes sollen vor allem Menschen mit niedrigerem Einkommen profitieren, da Lebensmittel einen größeren Anteil ihres Haushaltsbudgets ausmachen. Die Kosten für den Staat werden auf rund 400 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.
Nicht alles wird günstiger
Doch die neue Regelung bringt auch zahlreiche Ausnahmen mit sich. Fleisch- und Wurstwaren bleiben ebenso beim bisherigen Steuersatz wie viele verarbeitete Lebensmittel. Auch Restaurantbesuche oder fertig belegte Backwaren profitieren nicht von der Steuerreduktion.
Besonders kompliziert wird es bei Backwaren. Wie die Bäckereibranche berichtet, entscheidet teilweise der Fettgehalt darüber, ob ein Produkt unter die neue Regelung fällt oder nicht.
Während eine klassische Handsemmel künftig vom niedrigeren Steuersatz profitiert, gilt das etwa für Kürbiskernweckerl nicht. Der Grund: Durch die enthaltenen Kürbiskerne überschreitet das Gebäck den gesetzlich festgelegten Fettgrenzwert von fünf Prozent.
Dasselbe Problem betrifft auch andere Gebäcksorten mit Körnern oder Samen, etwa Mohnweckerl.
„Brot ist nicht gleich Brot“, heißt es aus der Branche. Viele Betriebe mussten ihre Rezepturen und Produktlisten wochenlang mit den gesetzlichen Vorgaben abgleichen, um festzustellen, welche Waren künftig günstiger besteuert werden.
650 Seiten Vorschriften
Für zusätzlichen Unmut sorgt der bürokratische Aufwand. Kassensysteme müssen umgestellt, Preislisten angepasst und tausende Produkte neu kategorisiert werden.
Grundlage dafür ist ein umfangreiches Zoll- und Steuerklassifikationssystem, das laut Betroffenen rund 650 Seiten umfasst.
Dabei treten weitere kuriose Unterschiede zutage: Roggen als ganzes Korn bleibt beispielsweise beim bisherigen Steuersatz, derselbe Roggen als Mehl profitiert hingegen von der Steuerreduktion.
Auch bei Milchprodukten gibt es Unterschiede. Während bestimmte Fruchtjoghurts unter die neue Regelung fallen, können Joghurts mit Schokoladenstücken weiterhin höher besteuert werden. Ob die Steuerersparnis tatsächlich bei den Konsumenten ankommt, bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung hat die Bundeswettbewerbsbehörde beauftragt zu beobachten, ob Händler die niedrigeren Steuersätze auch tatsächlich an die Kunden weitergeben.
Für viele Verbraucher könnte der Einkauf damit zwar günstiger werden – doch die zahlreichen Ausnahmen zeigen bereits jetzt, dass selbst ein einfaches Weckerl plötzlich zur Steuerfrage werden kann.

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