
Bargeld-Nutzer unter Verdacht! Wer in Spanien 3.000€ abhebt, wird überwacht
Wer in Spanien größere Bargeldsummen von seinem Konto abheben will, muss künftig die Steuerbehörde vorab informieren. Ohne Meldung drohen empfindliche Strafen – im Extremfall bis zu 150.000 Euro.
Bargeldabhebungen in Spanien stehen künftig unter strenger Beobachtung: Wer mehr als 3.000 Euro von seinem Bankkonto abheben will, muss dies vorab bei der Steuerbehörde melden, berichtet unter anderem “Euro Weekly News”. Bei Beträgen über 3.000 Euro ist eine Anmeldung mindestens 24 Stunden im Voraus erforderlich, ab 100.000 Euro beträgt die Vorlaufzeit sogar 72 Stunden. Bei der Anmeldung müssen auch der Verwendungszweck sowie die Identität des Abhebenden und – falls abweichend – des Empfängers angegeben werden.
Versäumnisse können teuer werden: Die Geldstrafen reichen von 1 bis 10 Prozent der abgehobenen Summe – im Extremfall sogar bis zu 150.000 Euro.
Die Meldung muss über die Website der Steuerbehörde erfolgen. Nach der Anmeldung erhält man eine Bestätigung, die bei der Bank vorgelegt werden muss. Fehlt sie, darf die Bank die Auszahlung verweigern.
Verschärftes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung
Hintergrund der neuen Regelung ist ein verschärftes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Bargeld gilt nach wie vor als bevorzugtes Mittel illegaler Transaktionen – deshalb will die spanische Regierung jede größere Bewegung nachvollziehbar machen.
Auch wer regelmäßig kleinere Summen von etwa 800 oder 900 Euro abhebt, kann ins Visier der Behörden geraten, wenn keine plausible Begründung vorliegt. Banken sind nun verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu melden – selbst dann, wenn sie unterhalb der Schwellenwerte bleiben.
Kommentare