Benko war im Oktober 2025 erstinstanzlich zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts soll er seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und damit Vermögen vor seinen Gläubigern beiseitegeschafft haben, berichtet oe24.
Gegen dieses Urteil legte Benkos Verteidigung Rechtsmittel ein. Der Unternehmer weist sämtliche Vorwürfe zurück. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Auch die Staatsanwaltschaft kämpft weiter
Nicht nur Benko will das Urteil kippen. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zieht vor den OGH.
Sie akzeptiert den Freispruch in einem zweiten Anklagepunkt nicht. Dabei geht es um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg. Sollte der OGH den Freispruch aufheben, müsste dieser Teil des Verfahrens vor dem Landesgericht Innsbruck erneut verhandelt werden.
Die Verhandlung findet am Donnerstagvormittag im Wiener Justizpalast statt. Benko selbst wird allerdings nicht erscheinen. Der Unternehmer sitzt weiterhin in Untersuchungshaft in Innsbruck. Sein Anwalt Norbert Wess vertritt ihn vor den Höchstrichtern.
Empfehlung bringt zusätzliche Spannung
Für zusätzliche Brisanz sorgt die Einschätzung der Generalprokuratur. Sie empfiehlt dem OGH, den Schuldspruch wegen betrügerischer Krida zu bestätigen, gleichzeitig aber den Freispruch im zweiten Anklagepunkt aufzuheben.
An diese Empfehlung sind die Richter zwar nicht gebunden – in der Praxis folgen sie ihr jedoch häufig.
Nach der rund zweistündigen Verhandlung wird bereits im Laufe des Tages mit einer Entscheidung gerechnet. Damit steht der nächste wichtige Meilenstein im milliardenschweren Signa-Komplex bevor.
Ob Benko mit seiner Berufung Erfolg hat oder ob ihn sogar ein weiterer Prozess erwartet, dürfte sich schon in wenigen Stunden entscheiden.

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