Wie aus der Unterlassungserklärung hervorgeht, verpflichtet sich die dm drogerie markt GmbH gegenüber dem Österreichischen Fußball-Bund sowie der ÖFB Wirtschaftsbetriebe GmbH, die geschützte Unionsmarke des Verbands „ab sofort zu unterlassen“ zu verwenden. Konkret betrifft dies das ÖFB-Logo in der eingetragenen oder einer ähnlichen Gestaltung.
Doch damit nicht genug: Auch das Trikot der österreichischen Fußball-Nationalmannschaft sowie der ÖFB-Fan-Schal dürfen laut der Erklärung künftig nicht mehr ohne Zustimmung des Verbands zu Werbezwecken eingesetzt oder einsetzen gelassen werden.
Markenrecht durchgesetzt
Mit der Unterschrift verpflichtet sich dm, entsprechende Werbemaßnahmen künftig zu unterlassen. Solche Erklärungen werden üblicherweise abgegeben, um weitere rechtliche Schritte wegen einer behaupteten Markenrechtsverletzung zu vermeiden.
Welche konkrete Werbekampagne oder Aktion Anlass für den Streit war, geht aus der vorliegenden Unterlassungserklärung nicht hervor.
Die Erklärung nennt ausdrücklich die Unionsmarke UM-17986628 sowie das ÖFB-Logo, das Nationalteam-Trikot und den ÖFB-Fan-Schal als geschützte Kennzeichen, die ohne Zustimmung des Verbands nicht zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

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