Erst Aufrüstung, jetzt Energiewende – die EU-Kommission weitet die Ausnahmen von den Schuldenregeln weiter aus. Angesichts der durch den Iran-Krieg verursachten Energiekrise sollen EU-Staaten künftig auch für Investitionen in erneuerbare Energien höhere Schulden machen dürfen. Konkret sollen in den Jahren 2026, 2027 und 2028 jeweils maximal 0,3 Prozent des BIP – insgesamt maximal 0,6 Prozent – für Ausgaben etwa in Photovoltaikanlagen und Energieeffizienz genutzt werden können. Diese Ausgaben sollen unter die bereits bestehende Ausnahmeregelung für Verteidigungsausgaben fallen. Vor allem Italien und Spanien drängen auf diese Lockerung.

Rüstung gegen Energiewende – Konkurrenzkampf ums Geld

Der Haken: Rüstungs- und Energieausgaben würden künftig um denselben finanziellen Spielraum konkurrieren. In Brüssel wächst daher die Sorge, dass das ursprüngliche Ziel der Schuldenausnahme – die Aufrüstung der EU – aus den Augen verloren werden könnte. Seit dem vergangenen Jahr dürfen EU-Staaten nach entsprechendem Antrag die Schuldenobergrenzen für Verteidigungsinvestitionen übertreten – über vier Jahre können sie bis zu 1,5 Prozent des BIP zusätzlich ausgeben. Österreich und rund 15 andere Länder nutzen diese Ausnahme bereits.

Immer mehr Ausnahmen – immer weniger Regeln

Die neuerliche Lockerung reiht sich in ein Muster ein: Die EU-Schuldenregeln, die eigentlich für Haushaltsdisziplin sorgen sollen, werden durch immer mehr Ausnahmen ausgehöhlt. Was als Notmaßnahme für die Verteidigung begann, weitet sich nun auf die Klimapolitik aus. Ob das der richtige Weg aus der Energiekrise ist – oder ob Europa damit langfristig in eine Schuldenfalle tappt – bleibt offen.