Es war lange eine offene Praxis: Gewinne aus Bitcoin, Ethereum und Co. wurden zwar besteuert — doch viele Anleger umgingen die Pflicht, indem sie auf ausländische Handelsplätze auswichen. Damit ist nun endgültig Schluss. Seit Jahresbeginn 2026 gelten neue Meldepflichten, die den Krypto-Handel in Österreich so transparent machen wie den klassischen Wertpapierhandel.

Wie der Kurier berichtete, gilt seit 1. Jänner 2026 das neue Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG), das die EU-Richtlinie DAC8 und das OECD-Framework CARF in österreichisches Recht umsetzt. Steuerexperte Johannes Edlbacher von PwC Österreich brachte es damals auf den Punkt: „Das Risiko, entdeckt zu werden, ist recht hoch.” Er verwies darauf, dass nicht nur EU-Börsen melden müssen, sondern auch 40 Drittstaaten — darunter Großbritannien, Südafrika und Brasilien. „Das Netz wird enger”, so Edlbacher.

Was genau wird gemeldet? Wie Blockpit erklärt, sind Krypto-Dienstleister — also Börsen, Broker und bestimmte Wallet-Anbieter — verpflichtet, neben KYC-Daten auch Transaktionen und Wallet-Informationen zu übermitteln. Der Datenaustausch umfasst Namen, Steuer-IDs und Transaktionswerte. Insgesamt nehmen an CARF derzeit 52 Länder teil. Die Vereinigten Arabischen Emirate stoßen 2028 dazu, die USA sollen laut Kurier ab 2029 folgen. Wer glaubte, durch Auslagerung auf fernöstliche oder US-amerikanische Plattformen der heimischen Finanz zu entkommen, irrt sich zunehmend.

90 Prozent sollen nicht korrekt versteuert haben

Die Dimension des Problems ist beträchtlich. Laut Steuerexperte Edlbacher dürften maximal zehn Prozent der Anleger ihre Kursgewinne überhaupt in der Steuererklärung angegeben haben. „Das sehen wir in der Praxis”, so der PwC-Experte. Im Jahr 2024 nahm die österreichische Finanz etwas mehr als 33,8 Millionen Euro an KESt aus Kryptowährungen ein — gerade einmal 0,57 Prozent des gesamten KESt-Aufkommens. Ein Betrag, der angesichts des tatsächlichen Handelsvolumens verschwindend gering wirkt.

Wer beim Fliegen entdeckt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wie der Kurier berichtete, drohen — abhängig von Erstverstoß und hinterzogenem Betrag — Strafen zwischen 30 und 200 Prozent der nicht abgeführten Steuern. Können Transaktionsdaten nicht vorgelegt werden, wird vom Finanzamt geschätzt: Üblicherweise gelten dann 50 Prozent der Verkaufserlöse als steuerpflichtiger Gewinn. Edlbacher geht davon aus, dass Beamte beim Auffliegen von Vergehen aus 2026 sofort auch nach den Vorjahren fragen werden.

Selbstanzeige: Das Fenster schließt sich

Was bleibt Steuersündern? Laut brainpower-austria.at ist die strafbefreiende Selbstanzeige die letzte Möglichkeit, unversteuerte Gewinne nachzumelden — vorausgesetzt, die Finanz hat noch keine Kenntnis vom Vergehen und strenge formale Vorgaben werden erfüllt. Mit dem automatischen Datenaustausch, dessen erste Meldungen für das Jahr 2026 laut ICON Wirtschaftstreuhand im Laufe des Jahres 2027 bei den heimischen Finanzämtern eingehen werden, schließt sich dieses Fenster zusehends.

PwC-Experte Edlbacher rät, sich nicht zu viel Zeit zu lassen. Auch crypto-tax.at empfiehlt allen Anlegern, die bislang nicht korrekt versteuert haben, dies möglichst rasch nachzuholen. Denn ist das Strafverfahren einmal eingeleitet, schützt auch eine späte Nachmeldung nicht mehr vor Sanktionen — sie kann aber als Milderungsgrund angerechnet werden.

Das Finanzministerium rechnet durch die neuen Regeln bereits heuer mit Zusatzeinnahmen von 5 Millionen Euro. Für 2027 — wenn die ersten CARF-Meldungen eintreffen — werden rund 35 Millionen Euro an zusätzlichem Steueraufkommen erwartet.