Am vergangenen Donnerstag wurde im Zuge von Streikmaßnahmen eine Erdgasleitung im Chemiepark Linz vorzeitig stillgelegt. Wie der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) am Montag mitteilte, waren an der Leitung ohnehin Wartungsarbeiten vorgesehen. Diese hätten ursprünglich am Freitag stattfinden sollen, seien jedoch einen Tag früher umgesetzt worden.
Nach Angaben des FCIO führte die Maßnahme bei dem Unternehmen LAT Nitrogen zu einem eintägigen Produktionsausfall. Weitere möglicherweise betroffene Betriebe waren zunächst nicht erreichbar. Die Gewerkschaft hatte die Gelegenheit genutzt, um den Arbeitskampf im Rahmen der laufenden KV-Verhandlungen zu verschärfen.
Weitere Streiks bis Donnerstag angekündigt
Wie ORF Oberösterreich berichtete, setzt die Arbeitnehmerseite nach der ergebnislos unterbrochenen siebenten Verhandlungsrunde vergangene Woche ihren Druck auf die Arbeitgeber fort. Die Gewerkschaft fordert inzwischen ein Lohn- und Gehaltsplus von 3,0 Prozent. Die Arbeitgeber bieten derzeit lediglich 0,5 Prozent sowie eine Einmalzahlung an.
Bis zur Fortsetzung der Verhandlungen am Donnerstag sollen laut Gewerkschaft weitere Betriebsversammlungen und kleinere Streiks stattfinden. Details zu den betroffenen Standorten oder der Dauer der Maßnahmen werden bewusst nicht bekanntgegeben. Angekündigt wurde jedoch auch ein achtstündiger Streik, bei dem eine Produktionslinie heruntergefahren und die Arbeit niedergelegt werden könnte.
Auch auf Arbeitgeberseite rechnet man mit einer weiteren Eskalation der Arbeitskampfmaßnahmen.
Arbeitgeber stellen Streikrecht infrage
Zusätzlich sorgt nun eine juristische Debatte für Spannungen. Der FCIO vertritt die Ansicht, dass gewerkschaftliche Streikmaßnahmen während eines noch gültigen Kollektivvertrags rechtlich nicht gedeckt seien. Sowohl Gewerkschaften als auch Betriebsräte würden bei einem aufrechten KV einer sogenannten Friedenspflicht unterliegen, argumentiert der Verband.
„Für gewerkschaftliche Streikmaßnahmen während eines aufrechten Kollektivvertrages gibt es keine rechtliche Legitimation“, erklärte FCIO-Obmann Ulrich Wieltsch. Sollten Unternehmen durch die Aktionen wirtschaftliche Schäden erleiden, würden sie bei möglichen rechtlichen Schritten unterstützt.
Der Verband verweist dabei auf einstweilige Verfügungen aus dem Jahr 2023 gegen kurzfristig angekündigte Streiks beim Autozulieferer ZKW sowie auf die Einschätzung mehrerer Juristen.
Gewerkschaft verweist auf Menschenrechte
Die Gewerkschaft widerspricht dieser Darstellung entschieden. Eine gesetzlich verankerte Friedenspflicht existiere im österreichischen Arbeitsrecht nicht. Ebenso gebe es kein ausdrückliches Streikverbot während laufender Kollektivverträge.
Das Streikrecht sei vielmehr durch die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die EU-Grundrechtecharta geschützt. Die aktuellen Arbeitskampfmaßnahmen richteten sich zudem nicht gegen bestehende KV-Bestimmungen, sondern gegen die Bedingungen des künftigen Kollektivvertrags.
Eine höchstgerichtliche Klärung der Frage gibt es bislang nicht. Die rechtliche Lage gilt daher als umstritten.
Entscheidung könnte am Donnerstag näher rücken
Am Donnerstag treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur achten Verhandlungsrunde erneut aufeinander. Ob dabei ein Durchbruch gelingt oder die Streiks weiter ausgeweitet werden, ist offen. Angesichts der verhärteten Fronten und der zuletzt bereits spürbaren Auswirkungen auf die Produktion in Linz dürfte der Druck auf beide Seiten jedoch weiter steigen.

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