Die Klage wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eingebracht. Ab Mitte September muss Ryanair bei Buchungen in Österreich deutlich transparentere Regelungen anwenden, berichtet die Krone.

Zahlreiche Zusatzgebühren betroffen

Das Urteil betrifft eine Reihe von Gebühren, die bislang häufig erst im Laufe des Buchungsvorgangs sichtbar wurden. Nach Ansicht des OGH benachteiligen diese Klauseln Konsumenten in unzulässiger Weise oder sind nicht ausreichend transparent.

Von der Entscheidung betroffen sind unter anderem:

  • Gebühren für den Check-in am Flughafen (55 Euro)
  • Gebühren für das Ausstellen einer Bordkarte (15 Euro)
  • Kleinkindergebühren (25 Euro)
  • Gebühren für verpflichtende Familiensitzplätze
  • Gepäckgebühren
  • Umbuchungsgebühren zwischen 45 und 60 Euro
  • Gebühren für Namensänderungen zwischen 115 und 160 Euro

Geld kann zurückgefordert werden

Das Urteil wirkt sich nicht nur auf zukünftige Buchungen aus. Wer auf Grundlage dieser oder vergleichbarer Vertragsklauseln entsprechende Gebühren bezahlt hat, kann sein Geld unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern.

Zur Unterstützung stellt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) im Verein für Konsumenteninformation einen Musterbrief für Rückforderungen zur Verfügung.

Mehr Transparenz bei Flugbuchungen

Mit der Entscheidung soll künftig verhindert werden, dass Flugtickets zunächst besonders günstig erscheinen und erst im Laufe der Buchung durch zahlreiche Zusatzkosten deutlich teurer werden.

Aus dem Sozialministerium heißt es, Gebühren müssten klar, verständlich und rechtlich zulässig sein. Versteckte Zusatzkosten hätten im Verbraucherschutz keinen Platz.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) bezeichnete das Urteil als klares Signal für mehr Transparenz. Wer einen Flug buche, müsse von Anfang an erkennen können, welche Kosten tatsächlich anfallen.