Künftig sollen nur noch Firmen mit mehr als 5.000 Angestellten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro unter die Vorgaben fallen. Bisher galt die Schwelle ab 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz. Mit dieser Reform soll ein investitionsfreundliches Umfeld geschaffen werden – so jedenfalls die offizielle Linie der EU-Staaten.

Mehr Markt, weniger Kontrolle

Polens Europaminister Adam Szlapka, dessen Land derzeit den Vorsitz im EU-Rat innehat, erklärte die geplante Neuausrichtung: Man wolle Rahmenbedingungen schaffen, „die Innovation, Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze ermöglichen“.

Menschenrechtsschutz bleibt Absicht – mit Einschränkungen

Am grundsätzlichen Anspruch der Richtlinie ändert sich laut Brüssel nichts. Die EU hält an dem Ziel fest, durch verbindliche Vorgaben für Unternehmen Menschenrechte entlang globaler Lieferketten besser zu schützen – insbesondere im Hinblick auf Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Das Gesetz wurde bereits 2023 verabschiedet, ist jedoch weiterhin Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.

Wirtschaftslobby setzt sich durch

Nach massiven Einwänden zahlreicher Unternehmensverbände wird nun offenbar ein Kompromiss zugunsten der Wirtschaft vorbereitet. Besonders umstritten war bislang die Verpflichtung zur detaillierten Analyse der gesamten Lieferkette. Gerade bei Lieferketten mit Verbindungen ins EU-Ausland glich die Einhaltung der Vorschriften einer Utopie. Daher soll die Vorgabe nun abgeschwächt werden.