Jürgen Jakobs, Vorsitzender des Beelitzer Spargelvereins, gibt sich zwar „grundsätzlich optimistisch“, räumt jedoch ein, dass die aktuelle weltpolitische und wirtschaftliche Lage „uns ein wenig betrüben“. Insbesondere hohe Kraftstoffpreise und der gestiegene gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde setzen die Betriebe massiv unter Druck. „Das sind enorm steigende Kosten, und wir wollen ja unseren Spargel trotzdem so anbieten, dass die Bürger ihn auch kaufen können und wollen“, erklärt Jakobs.
Um die finanzielle Belastung zumindest teilweise abzufedern, versuchen viele Betriebe, ihre Abläufe effizienter zu gestalten. Lieferungen werden gebündelt, Transportwege optimiert, jeder eingesparte Liter Diesel zählt. Doch diese Maßnahmen stoßen schnell an ihre Grenzen – vor allem in einem Sektor, der nur begrenzt automatisierbar ist.
Handarbeit als Kostenfaktor
Die Spargelernte zählt zu den arbeitsintensivsten Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Anders als bei vielen anderen Kulturen erfolgt die Ernte nahezu vollständig per Hand. Saisonarbeiter auf Mindestlohn-Basis – überwiegend aus Osteuropa – sind daher unverzichtbar.
Wettbewerb aus dem Ausland: Billiger Spargel als Herausforderung
Während deutsche Produzenten mit steigenden Kosten kämpfen, profitieren Wettbewerber in Ländern wie Spanien, Frankreich oder Italien von deutlich niedrigeren Lohnniveaus. Diese Differenz wirkt sich direkt auf die Preise im Handel aus.
„Die Produzenten dort haben enorme Wettbewerbsvorteile gegenüber uns, und sie können natürlich ihr Produkt dann im Supermarkt billiger anbieten“, so Jakobs. Für deutsche Spargelbauern entsteht dadurch ein Dilemma: Entweder sie erhöhen ihre Preise – und riskieren Absatzverluste – oder sie akzeptieren sinkende Margen.
Forderung nach Ausnahmeregeln – Politische Fronten sind verhärtet
Angesichts dieser Entwicklung fordern Vertreter der Branche eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Konkret geht es um einen differenzierten Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte, der bei etwa 80 % des regulären Satzes liegen soll.
Nach Ansicht von Jakobs könnte eine solche Regelung dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern. Ob die Politik diesen Ansatz aufgreift, ist jedoch fraglich.
Die Bundesregierung hat bislang sämtliche Vorschläge für Sonderregelungen beim Mindestlohn abgelehnt. SPD-Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellte klar, dass das Mindestlohngesetz keine Ausnahmen zulasse. Andernfalls würde der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.

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