Neue EU-Regeln: Banken müssen Echtzeitüberweisungen kostenlos anbieten
Ab sofort gelten neue Regeln für Banküberweisungen: Echtzeitüberweisungen müssen EU-weit ohne Zusatzgebühren möglich sein. Außerdem prüfen Banken künftig, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen – um Betrug besser zu verhindern.
Online-Banking wird sicherer: Neue EU-Regeln schreiben IBAN-Abgleich und Echtzeitüberweisungen vor.IMAGO/Herrmann Agenturfotografie
Mit dem heutigen Donnerstag tritt eine wichtige EU-Regelung in Kraft: Alle Banken im Euroraum müssen ihren Kunden nun kostenlose Echtzeitüberweisungen anbieten. Zusätzlich führt ein neues Sicherheitssystem einen IBAN-Namensabgleich ein, der Fehlüberweisungen und Betrugsfälle verhindern soll.
Neues Ampelsystem soll Überweisungsbetrug verhindern
Für den IBAN-Namensabgleich wurde eine Art Ampelsystem eingeführt. Dieses überprüft vor Freigabe der Überweisung durch den Kunden, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. Stimmen die beiden Parameter überein, gibt die Bank grünes Licht für die Überweisung. Gibt es leichte Abweichungen (gelb), beispielsweise einen Tippfehler im Empfängernamen, macht das System einen Vorschlag für den richtigen Namen. Bei groben Abweichungen zwischen IBAN und Name wird die Überweisung beflaggt (rot). Eine Freigabe der Transaktion ist dann zwar möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko des Kunden, im Falle eines Fehlers übernimmt die Bank keine Haftung.
Mit den Echtzeitüberweisungen wird quasi die klassische SEPA-Zahlung abgelöst. Zusätzliche Gebühren dürfen für eine Echtzeitzahlung nicht verlangt werden. Basis der Änderungen ist die “Instant Payments Regulation” der EU.
OeNB warnt: IBAN-Abgleich bringt mehr Sicherheit – aber auch Verantwortung
Aus Sicht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) stellt der IBAN-Abgleich einen “wichtigen Schritt zur Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr dar”. Unternehmen und Privatkunden empfiehlt sie, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Besonders für Geschäftskunden sei es ratsam, Rechnungen mit korrekt hinterlegten Namen der Kontoinhaber auszustellen und QR-Codes für Zahlungen zu nutzen, um die Empfänger-Überprüfung zu erleichtern. Über eine “rote Flagge” sollte man sich außerdem nicht einfach hinwegsetzen, rät Josef Meichenitsch, der für den Zahlungsverkehr zuständige Direktor in der OeNB.
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