Zwischen 21. und 31. Juli verschickt die ÖGK die Schreiben an Versicherte in ganz Österreich. Rund fünf Prozent werden elektronisch zugestellt, mehr als 80.000 Rechnungen landen hingegen klassisch im Briefkasten.
Abgerechnet werden Kostenanteile für planbare Krankentransporte, die zwischen Jänner und Ende März 2026 durchgeführt wurden, berichtet die Heute.
Seit 2025 gelten neue Regeln
Seit 1. Juli 2025 sind planbare Krankentransporte für ÖGK-Versicherte nicht mehr grundsätzlich kostenlos.
Für Fahrten ohne akuten medizinischen Notfall – etwa regelmäßige Transporte zu Therapien oder Behandlungen – fällt ein Selbstbehalt an:
- 7,55 Euro pro Fahrt ohne Sanitäter
- 15,10 Euro pro Fahrt mit Sanitäter
Die Kostenbeteiligung gilt für maximal 28 Fahrten pro Kalenderjahr.
Wer keine Rechnung bezahlen muss
Von der Kostenbeteiligung ausgenommen sind:
- medizinisch notwendige oder zeitkritische Krankentransporte,
- Kinder sowie
- Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Nach Erhalt der Rechnung bleiben den Betroffenen 30 Tage Zeit, den offenen Betrag zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, versendet die ÖGK zunächst eine Zahlungserinnerung.
Liegt der offene Betrag bei mindestens 151 Euro, kann nach Angaben der Gesundheitskasse auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Warum die ÖGK den Kostenbeitrag einhebt
Mit der Kostenbeteiligung verfolgt die ÖGK das Ziel, Krankentransporte langfristig für jene Menschen verfügbar zu halten, die aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich darauf angewiesen sind. Gleichzeitig soll die neue Regelung zu einem bewussteren Umgang mit den vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen beitragen.

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