Der deutsche Arbeitsrechtler Arnd Kempgens vergleicht einen kurzen „Quickie“ mit einer Kaffee- oder Zigarettenpause. Eine solche private Unterbrechung sei zulässig, solange die arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt werden. Längere Auszeiten während der Arbeitszeit seien hingegen nicht erlaubt.

Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgt seine Begründung: Beim Sex werden unter anderem Dopamin und Oxytocin ausgeschüttet. Diese Hormone könnten Stress reduzieren und die Konzentration kurzfristig fördern.

ÖGB: Auch in Österreich sind kurze Pausen Privatsache

Der Österreichische Gewerkschaftsbund griff die Diskussion auf und stellte die Frage, wie die Rechtslage hierzulande aussieht. Die Antwort des ÖGB fällt differenziert aus: „Arbeitszeit ist Arbeitszeit – auch im Homeoffice.“ Gleichzeitig seien kurze private Unterbrechungen im Arbeitsalltag nichts Ungewöhnliches. Entscheidend sei, dass die arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt würden und die vereinbarte Arbeitsleistung nicht darunter leide.

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