Das Unternehmen bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass entsprechende Maßnahmen durchgeführt wurden.
Gleichzeitig erklärte Ferrero, man werde im Rahmen der laufenden Ermittlungen vollständig mit den Behörden kooperieren. Solche Durchsuchungen gelten in der Regel als erster Schritt in möglichen kartellrechtlichen Verfahren.
EU-Kommission sieht mögliche Verstöße gegen Kartellrecht
Die Europäische Kommission begründet ihr Vorgehen mit konkreten Hinweisen auf mögliche Unregelmäßigkeiten. Im Raum steht der Verdacht, dass Ferrero gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen oder eine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben könnte.
Im Fokus der Ermittlungen stehen insbesondere mögliche Eingriffe in den freien Warenverkehr innerhalb der EU. Dabei prüfen die Behörden, ob der Handel zwischen Mitgliedstaaten gezielt eingeschränkt worden sein könnte.
Grenzüberschreitender Handel im Fokus
Konkret untersuchte die Kommission, ob es Mechanismen gab, die den Einkauf von Produkten in mehreren Ländern erschweren oder verhindern. Solche Maßnahmen könnten dazu dienen, Preisunterschiede zwischen verschiedenen Märkten aufrechtzuerhalten.
Im europäischen Binnenmarkt sind solche Praktiken grundsätzlich unzulässig, da sie den Wettbewerb verzerren und den freien Warenverkehr behindern können.
Bekannte Marken im Blickpunkt
Die Ermittlungen betreffen potenziell Produkte, die europaweit bekannt sind – darunter Klassiker wie Nutella, Kinder-Schokolade oder Ferrero Rocher. Ob und in welchem Umfang einzelne Produktlinien konkret betroffen sind, ist derzeit jedoch noch Gegenstand der Untersuchung.

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