Ab Oktober treten in Österreich neue Regeln für die Reparatur von Elektrogeräten in Kraft. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die noch bis Ende Juli in nationales Recht umgesetzt werden muss. Mit dem neuen Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG) erhalten Verbraucher bei zahlreichen Produkten einen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur – auch dann, wenn die gesetzliche Gewährleistung bereits abgelaufen ist, berichtete die Presse.

Betroffen sind unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones oder Tablets. Hersteller müssen für diese Produkte künftig Reparaturen anbieten, sofern sie technisch möglich sind. Ersatzteile sollen – je nach Produkt – bis zu zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen eines Modells verfügbar bleiben.

Reparierbarkeit als Qualitätsmerkmal

Eine Reparatur darf künftig nur noch abgelehnt werden, wenn sie tatsächlich unmöglich ist. Dass sie wirtschaftlich nicht rentabel wäre, reicht als Begründung nicht mehr aus. Auch der Hinweis, ein Gerät sei bereits von einer anderen Werkstatt oder einem privaten Bastler geöffnet worden, soll künftig keine Ablehnung rechtfertigen.

Neu ist außerdem, dass die Reparierbarkeit selbst zu einem Qualitätsmerkmal wird. Lässt sich ein Produkt aufgrund fehlender Ersatzteile oder einer entsprechenden Bauweise nicht reparieren, kann dies künftig als Sachmangel gelten. Das könnte die Haftung für Händler deutlich erweitern, obwohl die Ursache häufig bereits im Produktdesign des Herstellers liegt.

Änderungen im Gewährleistungsrecht

Auch im Gewährleistungsrecht gibt es Änderungen. Verbraucher können künftig zwischen Reparatur und Austausch wählen. Entscheiden sie sich für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um ein weiteres Jahr. Händler müssen ihre Kunden künftig ausdrücklich über diese neuen Rechte informieren.

Noch offen bleibt allerdings, wie die neuen Regeln bei Produkten aus Drittstaaten oder Käufen über große Online-Marktplätze praktisch umgesetzt werden. Gerade dort könnte die Frage, wer letztlich für eine Reparatur verantwortlich ist, künftig häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.