Gemeinden sollen demnach künftig über Bebauungspläne leichter gegen Mikrohotels vorgehen können. Bislang fehlt vielen Kommunen eine direkte rechtliche Handhabe.
Was Mikrohotels von klassischen Hotels unterscheidet
Bei Mikrohotels handelt es sich meist um kleine Unterkunftsbetriebe ohne klassische Hotelstruktur. Typisch sind Self-Check-In-Systeme, externe Zimmerreinigung und der Verzicht auf Rezeption oder gastronomische Angebote.
Oft werden einzelne Wohnungen oder kleinere Flächen innerhalb regulärer Wohnhäuser touristisch genutzt. Nach aktueller Rechtslage braucht es erst ab einer Größe von mehr als 60 Zimmern eine stärkere raumordnungsrechtliche Kontrolle durch Gemeinden.
Stadt Salzburg sieht Wohnraum in Gefahr
Gerade in Salzburg wächst deshalb seit längerer Zeit der politische Druck. Die Stadt kritisiert, dass zunehmend Wohnungen und Geschäftsflächen in touristische Mini-Unterkünfte umgewandelt würden.
Besonders in der Altstadt steige der Druck auf den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt. Aus Sicht der Stadt verschärfen Mikrohotels damit die ohnehin schwierige Situation für Wohnungssuchende zusätzlich.
Stadt hält Gesetzesentwurf für untauglich
Massive Kritik kommt nun allerdings genau an jener Gesetzesnovelle, die das Problem eigentlich lösen soll. Der Bürgermeister-Stellvertreter Kay-Michael Dankl sowie die Salzburger Planungsstadträtin Anna Schiester bezeichneten den Vorschlag als kaum umsetzbar.
Der Grund: Die Stadt müsste dafür hunderte bestehende Bebauungspläne einzeln ändern. Laut Kritikern würde dieser Prozess Jahre dauern und enorme bürokratische Ressourcen verschlingen.
„Für schnelle Lösungen viel zu spät“
Dankl erklärte, dass die vorgeschlagene Regelung praktisch unbrauchbar sei. Allein die Anpassung der rund 800 Bebauungspläne im Stadtgebiet wäre laut Stadtverwaltung ein gewaltiger Verwaltungsaufwand.
Für eine rasche Eindämmung der Mikrohotels komme die Maßnahme deshalb viel zu spät. Auch Planungsstadträtin Schiester fordert deshalb neue Verhandlungen mit dem Land Salzburg.
KPÖ fordert klare gesetzliche Definition
Zusätzliche Kritik kommt von der KPÖ. Die Partei verlangt eine eindeutige gesetzliche Definition dessen, was überhaupt als Mikrohotel gilt.
Ohne eine solche Definition hätten Gemeinden weiterhin Schwierigkeiten, wirksam gegen problematische Projekte vorzugehen. Aus Sicht der Kritiker bleibt die geplante Novelle deshalb zu unklar und zu kompliziert.
Streitigkeiten und Protests werde erwartet
Gleichzeitig rechnet das Land bereits jetzt mit juristischen Auseinandersetzungen. Denn Betreiber bestehender Mikrohotels dürften Einschränkungen oder neue Vorgaben wohl kaum widerspruchslos akzeptieren. Mit Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht sei deshalb zu rechnen.

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