Im Mittelpunkt stehen mehrere Wallets – digitale Geldbörsen, in denen sich Bitcoin und Ethereum befinden. Die Kryptowährungen wurden erst nach Abschluss des Strafverfahrens wieder zum Thema und führten zu einem sogenannten objektivierten Verfallsverfahren.
Dieses Verfahren kommt dann zum Einsatz, wenn nach einem Strafprozess Vermögenswerte entdeckt werden, die möglicherweise aus Straftaten stammen, berichtet die Krone.
Verurteilter erhebt Anspruch
Ein zu drei Jahren Haft verurteilter EXW-Beteiligter machte vor Gericht geltend, die Wallets gehörten ihm persönlich und stünden nicht mit dem Betrugssystem in Verbindung.
Nach seinen Angaben seien die digitalen Vermögenswerte den Behörden bereits seit Jahren bekannt gewesen. Er habe mehrfach darauf hingewiesen, dass noch Kryptowährungen vorhanden seien. Die Wallets lagen demnach seit längerer Zeit auf einer Behörden-Wallet und seien im Zuge anderer Ermittlungen aufgefallen.
Bei zahlreichen Geschädigten sorgte die Nachricht zunächst für Hoffnung auf zusätzliche Entschädigungen. Diese Erwartungen erfüllten sich jedoch nicht.
Während ursprünglich über einen möglichen Wert im sechsstelligen Bereich spekuliert wurde, belaufen sich die aktuellen Kryptowährungen aufgrund der Kursentwicklung auf weniger als 15.000 Euro.
Von einem versteckten Millionenschatz kann daher keine Rede sein.
Geld fließt an den Staat
Das Gericht entschied, dass die sichergestellten Kryptowerte nicht an den Verurteilten zurückgehen.
Stattdessen sollen sie dem Bund zufallen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Für die Opfer des EXW-Skandals bedeutet das nach derzeitigem Stand, dass sie aus diesen Vermögenswerten keine weiteren Entschädigungen erhalten werden.
Der spektakuläre Betrugsfall ist damit weiterhin nicht vollständig abgeschlossen. Hauptakteur Benjamin H., der eine mehrjährige Freiheitsstrafe antreten sollte, setzte sich nach einem Haftausgang nach Dubai ab und befindet sich weiterhin außerhalb des Zugriffs der österreichischen Justiz.
Auch ein weiterer Beteiligter hält sich in Dubai auf und soll dort zuletzt mit den Behörden in Konflikt geraten sein. Eine Auslieferung nach Österreich gilt derzeit jedoch als unwahrscheinlich.
Damit bleibt einer der größten Wirtschaftsbetrugsfälle Österreichs auch Jahre nach den Urteilen juristisch noch nicht endgültig beendet.

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