Eine Kärntner Mieterin erhielt mit ihrer Jahresabrechnung eine unerwartete Zahlungsaufforderung: Ihr Vermieter verlangte mehr als 1.200 Euro für angeblich gestiegene Betriebs- und Heizkosten des Jahres 2024. Um weiteren Ärger zu vermeiden, stimmte die Frau zunächst sogar einer Ratenzahlung zu.

Trotzdem wandte sie sich an die Arbeiterkammer Kärnten, um die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen zu lassen. Dort stellte sich rasch heraus, dass die verlangte Nachzahlung auf einer fragwürdigen Grundlage beruhte.

Pauschalmiete schließt zusätzliche Kosten aus

Die Prüfung der Vertragsunterlagen ergab, dass bereits im Jahr 2019 eine monatliche Pauschalmiete von 350 Euro vereinbart worden war. Diese umfasste sämtliche Wohnkosten – darunter den Hauptmietzins, Betriebskosten, Heizkosten sowie Strom.

Bei einer solchen Vereinbarung sind nachträgliche Einzelabrechnungen der enthaltenen Kosten grundsätzlich ausgeschlossen. Eine zusätzliche Forderung für gestiegene Nebenkosten war daher nach Einschätzung der Arbeiterkammer nicht zulässig.

Bereits gezahltes Geld musste zurückerstattet werden

Nach dem Eingreifen der AK-Juristin Claudia Prettner lenkte der Vermieter schließlich ein. Bereits überwiesene 410 Euro wurden an die Mieterin zurückgezahlt. Gleichzeitig verzichtete der Vermieter auf die restliche Nachforderung von insgesamt mehr als 1.200 Euro.

Während der Mietvertrag unverändert bestehen blieb, verständigten sich beide Seiten unabhängig davon darauf, die monatliche Pauschalmiete ab dem Jahr 2025 einvernehmlich von 350 auf 370 Euro anzuheben.

Arbeiterkammer warnt vor ungeprüften Zahlungen

Nach Angaben der Arbeiterkammer häufen sich derzeit Fälle, in denen Vermieter versuchen, gestiegene Betriebs- oder Energiekosten nachträglich an Mieter weiterzugeben. AK-Präsident Günther Goach rät deshalb dringend dazu, Zahlungsaufforderungen nicht vorschnell zu begleichen, sondern zunächst rechtlich prüfen zu lassen.

Mit dem kostenlosen „Betriebskosten-Check 2026“, den die Arbeiterkammer gemeinsam mit dem Land Kärnten anbietet, können Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümer ihre Betriebskostenabrechnungen noch bis 31. Juli kostenlos kontrollieren lassen.