Das Cornu Copiae, wörtlich das „Horn der Fülle“, entspringt bei Ovid einem Kampf. Herakles ringt mit dem Flussgott Acheloos. Als dieser sich in einen Stier verwandelt, bricht Herakles ihm ein Horn ab. Die Najaden füllen und weihen es; dadurch wird die personifizierte Fülle reich. Aus der Wunde wird ein Versprechen, aus dem Verlust ein Sinnbild unerschöpflicher Gabe.

Ein Horn aus Washington

Washington hat im Juli 2026 ein solches Füllhorn auf Europas Tisch gestellt – als Ausschreibung unter Finanzierungsvorbehalt. Finanziell schmal, politisch signalstark, spendet es keine Früchte, sondern Begriffe, die in Europa geläufig, doch kaum wertfrei sind: Souveränität, Naturrecht, Massenmigration, Zensur, richterlicher Aktivismus. Förderfähig sind Forschung, Tagungen, Kultur- und Zivilgesellschaftsformate zu supranationaler Steuerung, Migrationsfolgen, Meinungsfreiheit und politischer Instrumentalisierung des Rechts.
Gemeint sind Debatten, die nach Washingtons Diagnose – und nach meinem Eindruck auch in Teilen des europäischen Förderbetriebs – institutionell unterrepräsentiert sind. Eine systematische Verdrängung belegt die Ausschreibung nicht; sie setzt sie voraus.

Maßgeblich ist Version 2 der am 16. Juli 2026 auf Grants.gov veröffentlichten Ausschreibung DFOP0019307. Hinter dem programmatisch feierlichen Titel „Developing Civilizational Bonds, Democratic Resilience, and Rule of Law in Europe“ steht das Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor des US-Außenministeriums. Gefördert werden sollen Meinungs- und Pressefreiheit, Rechtsstaatlichkeit, nationale Souveränität und „civilizational self-confidence“.

Der Gegenkanon

Die amerikanische Nationale Sicherheitsstrategie von 2025 bündelt diese Diagnose: Europa verliere politische Freiheit und zivilisatorisches Selbstvertrauen. Am 14. Februar 2026 rief US-Außenminister Marco Rubio in München dazu auf, nationale Souveränität und gemeinsames kulturelles Erbe wieder ernst zu nehmen. Auf diese Rede nimmt die Notice of Funding Opportunity (NOFO) ausdrücklich Bezug; zur Sicherheitsstrategie besteht eine erkennbare programmatische Kontinuität. Was in Strategie und Rede als Doktrin formuliert wurde, soll nun in Projekte, Netzwerke und öffentliche Auseinandersetzungen übersetzt werden. Der Gegenkanon besteht dabei zunächst nicht aus verbindlichen Texten, sondern aus Fragen, Begriffen und Deutungsmustern, denen institutionelle Geltung verschafft werden soll.

Man sollte Washington dabei zugutehalten, dass die Initiative nicht nur als Einflussnahme gelesen werden muss. Sie reagiert zugleich auf eine in Teilen Europas empfundene Leerstelle: die geringe institutionelle Resonanz für konservative, souveränitätspolitische oder naturrechtliche Gegenpositionen. Außenpolitisches Eigeninteresse und ein plausibler Teilbefund schließen einander nicht aus.

Recht als Waffe

Das erste Förderziel gilt dem, was die Ausschreibung als „Lawfare“ – etwa die manipulative Instrumentalisierung des Rechtssystems zu politischen Zwecken – und als „judicial activism“, also richterlichen Aktivismus, bezeichnet. Als Erscheinungsformen nennt die Ausschreibung politisch motivierte Strafverfahren, strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung, strafrechtliche Verleumdungstatbestände und regulatorische Sanktionen gegen abweichende Stimmen. Vorgesehen sind Schulungen, Dokumentation, Unterstützungsnetzwerke, Prozessbeobachtung und rechtliche Sicherungen; erwartet werden eine verstärkte Nutzung von Beschwerdemechanismen und stärkere Grundrechtsgarantien.

Souveränität, Migration, Identität

Das zweite Ziel macht EU-Integration, nationale Souveränität, Migration und westliche Identität ausdrücklich zum Fördergegenstand. Untersucht werden können die Folgen der sogenannten Massenmigration für Freiheitsrechte, das Verhältnis nationaler Entscheidungsmacht zu supranationaler Steuerung sowie Unterschiede zwischen amerikanischem Föderalismus und europäischer Integration. Vorgesehen sind Debatten, kulturelle Veranstaltungen und begutachtete Forschungsarbeiten.

Zugang, Geld und Aufsicht

Antragsberechtigt sind in den USA oder im Ausland ansässige NGOs, Hochschulen und Unternehmen; Konsortien sind zulässig, je Organisation jedoch nur ein Antrag. Alle vorgeschlagenen Aktivitäten müssen überparteilich sein, allen demokratischen politischen Parteien auf fairer und gleichberechtigter Grundlage angeboten werden und dürfen nicht darauf gerichtet sein, einen Wahlausgang zu beeinflussen.

Vorbehaltlich verfügbarer Mittel stehen 4.932.500 US-Dollar aus den Democracy Funds des Haushaltsjahres 2025 für zwei bis drei „Cooperative Agreements“ von jeweils etwa einer bis drei Millionen US-Dollar und zwölf bis 24 Monaten Laufzeit bereit. Eigenmittel sind nicht erforderlich. Als Projektbeginn gilt voraussichtlich der 30. September 2026; Bewerbungsschluss ist der 12. August 2026 um 23:59:59 Uhr Eastern Time. Sämtliche Unterlagen sind auf Englisch einzureichen; die eigentliche Projektdarstellung darf 15 Seiten nicht überschreiten.

Ein Cooperative Agreement ist nach US-Recht gerade für Fälle vorgesehen, in denen eine substanzielle Einbindung der Behörde in die Projektdurchführung erwartet wird. Deren konkrete Reichweite ergibt sich hier aus der NOFO und der später auszuhandelnden Fördervereinbarung.

Brüssels Spiegel

Das CERV-Arbeitsprogramm 2026–2027 der Europäischen Kommission – Citizens, Equality, Rights and Values – sieht für 2026 Zuschüsse von 235,2 Millionen Euro vor, davon 116,275 Millionen für den Schutz und die Förderung der Unionswerte. CERV und die amerikanische Ausschreibung sind weder rechtlich noch finanziell gleichartig. Der Vergleich legitimiert das amerikanische Programm nicht. Er zeigt nur, dass öffentlich finanzierte Wertepolitik kein amerikanisches Spezifikum ist: Es gibt keinen unschuldigen Förder-Euro und auch keinen neutralen Förder-Dollar.

Wechsel der „Orthodoxien“?

Normative Themensetzung und wissenschaftliche Ergebnissteuerung sind zu trennen. Jeder Fördergeber wählt Fragen aus; problematisch wird es, wenn nur Antworten institutionell belohnt werden, die seine Diagnose bestätigen. Der entscheidende Test lautet daher: Wären auch Ergebnisse willkommen, die die amerikanische Ausgangsdiagnose widerlegen und europäische Integration, migrationspolitische Offenheit oder begrenzte Inhaltsregulierung verteidigen?

Im europäischen Mainstream wird, so scheint mir, eher über das Tempo der Integration gestritten als über ihr Ziel, eher über die Verwaltung der Migration als über ihre gesellschaftliche Tragweite. Auch das ist eine prüfbare Hypothese, kein erwiesener Befund.

Man kann einwenden, das Programm exportiere eine konservative amerikanische Diagnose Europas. Das stimmt. Sein amtlicher Zweck ist nicht ideologische Neutralität, sondern die Förderung einer ausdrücklich formulierten amerikanischen Sicht auf Europas politische und zivilisatorische Krise. Darin liegt noch nicht seine Widerlegung, wohl aber der Grund für methodische Wachsamkeit.

Das Abendland, sofern der Begriff heute mehr sein soll als eine Identitätsformel, ist ein streitbarer Zivilisations- und Verfassungsraum, in dem über Naturrecht und positives Recht, Freiheit und Verantwortung, Nation und Bündnis, Glaube und Zweifel gerungen werden darf und muss. Ein legitimer europäischer Nutzen der Ausschreibung – nicht ihr amtlicher Zweck – könnte darin liegen, verfestigte Deutungsmuster für Wettbewerb und Widerspruch zu öffnen: durch konkurrierende Forschung, neue Träger, juristische Schutzstrukturen und Debattenräume, in denen Souveränität nicht reflexhaft als historischer Rückfall, Migration weder als bloße Verwaltungsfrage noch als sakrosankte moralische Kategorie und Kritik an supranationaler EU-Macht nicht vorschnell als demokratischer Defekt behandelt wird. Der bloße Wechsel von einer progressiven Förderorthodoxie zu einer konservativen amerikanischen wäre aber kein Freiheitsgewinn.

Das amerikanische Füllhorn wäre weniger Zeichen fremder Großzügigkeit als Hinweis auf eine europäische Wunde: auf die mangelnde Fähigkeit europäischer Institutionen, bestimmte innere Konflikte selbst wirklich pluralistisch auszutragen. Sollte Europa äußere Mittel benötigen, um die eigene Debatte über nationale Entscheidungsmacht neu zu eröffnen, läge darin eine kaum auflösbare Ironie. Nicht die nationale Souveränität selbst, wohl aber ihre öffentliche Wiederverhandlung stünde dann unter dem Zeichen finanzieller und institutioneller Abhängigkeit von einer außereuropäischen Exekutive.