Andreas Unterberger: Wo Österreich wirklich gegen die Menschenrechte verstößt
Die Konstruktion der „Korruptionsstaatsanwaltschaft“ WKStA ist höchstwahrscheinlich grundrechts- wie verfassungswidrig. Darauf haben nun mehrere hochrangige Juristen in einem Hintergrundgespräch hingewiesen.
Redaktion / meinung•

Nochmals zusammengefasst:
Der Artikel kritisiert die WKStA für ihre rechtswidrigen Verfahren, die gegen Menschenrechte verstoßen und den Opfern irreparable Schäden zufügen.
Die wichtigsten Fakten:
- WKStA als grundrechtswidrig bezeichnet
- Jahrelange Verfahren ohne Verurteilung
- Opfer erleiden irreparable Schäden
- Staatsanwälte tragen kein persönliches Risiko
- Politische Parteien schweigen zu Missständen
Personen:Andreas Unterberger
Orte:Österreich
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