Bereits vor einigen Wochen wurde die 16. Grundgesetznovelle verabschiedet, die unter anderem eine Amtszeitbegrenzung der Position des Ministerpräsidenten vorsieht. Da diese für alle Amtsträger ab der ersten frei gewählten Nationalversammlung ab Mai 1990 gilt und sie im Wesentlichen nur auf die Person von Viktor Orbán zutrifft, sprechen Kritiker von einer „Lex Orbán“ und einer rückwirkenden Einzelfallgesetzgebung. Der Langzeitministerpräsident hatte
bereits 20 Amtsjahre als Regierungschef (1998 bis 2002 und 2010 bis 2026) inne. Befürworter der Neuregelung sprechen aber davon, dass Macht immer zu begrenzen sei und die Vorschrift auch auf den neuen Ministerpräsidenten Péter Magyar wie auf jeden anderen Politiker zutreffe.

Viel gravierender indes erscheint die am Montagabend, fast auf den Tag genau drei Monate nach den Parlamentswahlen, mit 139 Stimmen verabschiedete 17. Novelle. Diese sieht vor, dass die Politiker maximal drei Legislaturperioden, also zwölf Jahre, Parlamentsabgeordnete sein dürfen. Da die Regelung große Teile der bisherigen Regierungsparteien und deren Mandatare in ihrem passiven Wahlrecht betrifft, in erster Linie den bisherigen Kanzleramtsminister Gergely Gulyás,
sprechen Gegner dieses Gesetzes von einer „Lex Gulyás“. Der 44-jährige Politiker, der als zentraler Ansprechpartner für die deutschsprachigen Kontakte bei Fidesz galt, war vor kurzem erst zum Fraktionsvorsitzenden und Oppositionsführer gewählt worden. Das Gesetz ließ auch ihn nicht kalt: Am Montagmittag trat er von seinem Posten zurück, da seiner Ansicht nach unbedingt jemand die Fidesz-Fraktion führen müsse, der 2030 überhaupt erst zur Wahl antreten könne. Jetzt wird in der Fidesz hastig ein Nachfolger und Oppositionsführer gesucht.

Absetzung des Staatspräsidenten Tamás Sulyok

Herzstück der montäglichen Reform ist aber die Absetzung des Staatspräsidenten Tamás Sulyok mit einem einzigen lapidaren Satz in der 17. Grundgesetznovelle. Der neue Premier machte bereits in der Wahlnacht und bei vielen weiteren Anlässen deutlich und unmissverständlich klar, dass mit der neuen Superparlamentsmehrheit auch Sulyok abzutreten habe. Er hätte als Gefolgsmann Orbáns Vertrauen verspielt, so die Argumentation. Dieser wiederum weigerte sich und rief die Venedig-Kommission des Europarates an, die jedoch erst regulär im Oktober tätig werden wird. Bis dahin ist Sulyok längst abgesetzt: Sollte er seine eigene Abberufung nicht unterzeichnen, wurde ihm ein reguläres Amtsenthebungsverfahren in Aussicht gestellt. Bei Einleitung eines solchen übernimmt Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer (Tisza) die Amtsgeschäfte automatisch und interimshalber. Kritiker sprechen daher auch von einer Einzelfallgesetzgebung, die sich eindeutig nur auf Sulyok beziehe („Lex Sulyok“). Befürworteter wiederum halten entgegen, dass sich das riesige demokratische Mandat von Tisza auch auf die Ersetzung des ersten Mannes in der Republik beziehe. Ebenso werden mit einer wiedereingeführten Altersgrenze von 70 vier Richter des Verfassungsgerichts verrentet.

In diesen turbulenten innenpolitischen Zeiten ist einer komplett abwesend: Viktor Orbán reiste just am Tag dieser relevanten Parlamentsabstimmung zur WM. Zwar ist er nicht Abgeordneter, wohl aber Parteivorsitzender. Ebenso wenig ließ er sich am Donnerstag bei der oppositionellen Großdemonstration mit dem Motto „Stopp Willkür“ gegen die Regierungspläne blicken. In den jüngsten Umfragen kommt Fidesz nur noch auf 20%, während 73% Tisza wählen würden.