In der Aufregung rund um die von der ÖVP eingestellte und von der SPÖ wieder fortgeführte Förderung des Vereins ZARA, ist ein Aspekt bislang wenig hinterfragt worden: ZARA ist nicht nur Beratungsstelle gegen Rassismus und Hass im Netz, sondern seit vergangenem Jahr auch so genannter „Trusted Flagger“, also ein vertrauenswürdiger Hinweisgeber, wenn es um Hass und Diskriminierung auf sozialen Plattformen geht.
Grundlage dafür ist der Digital Services Act der EU (DSA, deutsch: „Gesetz über digitale Dienste“), in dem auch die Zertifizierung der „Trusted Flagger“ vorgesehen ist, deren Meldungen von Plattformen vorrangig behandelt werden müssen. Die Anerkennung erfolgt durch nationale Behörden – in Österreich durch die KommAustria – auf Grundlage von Kriterien wie Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit.


Was wie eine technische Schnittstelle wirkt, greift bei gesellschaftspolitisch aktiven NGOs – wie es der Verein ZARA zweifellos ist – tief in die Möglichkeiten öffentlicher Debatten ein.
In Österreich ist dieses System mit derzeit acht zertifizierten Einrichtungen, die unterschiedliche Bereiche abdecken, recht überschaubar: Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, die Arbeiterkammer Wien und die Internet Ombudsstelle (getragen vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation, ÖIAT) beschäftigen sich mit Fragen des Wettbewerbs, der Persönlichkeitsrechte und des Daten- und Konsumentenschutzes. Die LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten und die Austro-Mechana, zwei Verwertungsgesellschaften für den Bereich Urheberrecht, setzen Rechte an Inhalten durch. Für den Bereich Kinder- und Jugendschutz wurden Rat auf Draht und die Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich zertifiziert, die sich auf Cybermobbing und andere Gefahren für Minderjährige konzentrieren.
Und schließlich gibt es den Bereich Hassrede – oder: „illegale Rede“, wie es mitunter heißt –, in dem der Verein ZARA das Privileg hat, als ‚vertrauenswürdiger Hinweisgeber‘ zu gelten.
Politische Deutungshoheit
Und die Erfahrung zeigt: ZARA – ebenso wie das deutsche Pendant HateAid – meldet nicht nur Rechtsverstöße, sondern tritt inhaltlich als Schiedsrichter auf und urteilt über die Zulässigkeit von Positionen. Kritische Äußerungen zu Themen rund um Migration, Religion oder Geschlecht können als Hass und Diskriminierung gemeldet werden und werden dann von Plattformen besonders schnell gelöscht. So brachte der Verein ZARA eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verhetzung (!) bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen eine Psychotherapeutin ein, die sich geweigert hatte, einen Mann als Frau anzusprechen und sich kritisch zur Trans-Ideologie geäußert hatte. Die Niederschrift der Beschuldigtenvernahme macht die Absurdität und Ideologie im Vorgehen von ZARA deutlich. Das Verfahren wurde eingestellt, kostete die Betroffene aber viel Zeit, Nerven und Geld. Die Wirkung geht jedoch weit darüber hinaus, denn niemand nimmt ein Verfahren wegen Verhetzung – losgetreten durch eine anerkannte Meldestelle – gerne auf sich. Und so wird der Meinungskorridor enger.

HateAid gegen Frauen, die wissen, was Frauen sind
Noch deutlicher wird das bei HateAid in Deutschland, die es gleich zum „Sonderfall der Queerfeindlichkeit“ machen, wenn Frauen sich weigern an eine unendliche Zahl von Geschlechtern zu glauben. Oder daran, dass ein Kind im falschen Körper geboren sein könnte. Oder ein Mann auf eigenen Wunsch als Frau anzusprechen wäre.
„TERFs glauben an ein binäres Geschlechtermodell, das sich anhand der Genitalien ablesen lässt. Sie nehmen an, dass ein Mensch, der mit einem Penis geboren wird, von Geburt an patriarchale Unterdrückung in sich trägt. Deswegen sehen sie in jeder Person, die einen Penis hat oder mit einem geboren wurde, eine Gefahr für cis Frauen.“ TERFs bezeichnen sich selbst als „gender-kritisch”. Sie sprechen inter Personen einfach ihre Existenz ab. TERFs machen andere Lebenswege, Einstellungen, Identitäten und biologische Tatsachen, wie die, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, unsichtbar und lehnen sie kategorisch ab, um ihr ideologisiertes Weltbild abzusichern.“
Viel Aktivistensprech, um die Zensur von kritischen Diskussionen zu rechtfertigen. Die USA haben den Geschäftsführerinnen von HateAid aufgrund ihrer Rolle als DSA ‚Trusted Flagger‘ kurz vor Weihnachten 2025 ein Einreiseverbot erteilt. Auch kein überzeugendes Mittel, um auf überschießende Gesinnungskontrolle zu reagieren.
Reagieren sollten vielmehr die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten selbst. Sie lagern Entscheidungen über potenziell rechtswidrige Inhalte an NGOs aus, die keine demokratische Legitimation haben, aber klare gesellschaftspolitische Agenden verfolgen. Was als ‚Hass‘ oder ‚Diskriminierung‘ gilt, darf nicht durch aktivistische Deutungsrahmen bestimmt werden, sondern muss an enge juristische Maßstäbe gebunden bleiben. ‚Vertrauenswürdige Hinweisgeber‘ erhalten durch ihr Mandat Gewicht und Glaubwürdigkeit – beides sollte nicht auf Aktivismus beruhen.
Faika El-Nagashi ist Direktorin des Athena Forum (athena-forum.eu) und ehemalige Nationalratsabgeordnete. X: @el_nagashi

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