Österreich steckt in einer Standortkrise. Die Wirtschaft lahmt. Die Teuerung bleibt hoch. Betriebe kämpfen mit Kosten, hohen Steuern und viel zu viel Bürokratie.

Was macht die Bundesregierung? Sie erfindet neue Bürokratie. Gleich zweifach. Zuerst senkt sie die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel. Dann führt sie eine Paketsteuer ein, die diese Entlastung teilweise gegenfinanzieren soll.

Ein Bürokratiemonster finanziert das nächste. Das ist keine Reform, das ist Babler-Logik. Schließlich ist es der Vizekanzler höchstselbst, der sich diesen Regulierungstorso stolz auf die Fahnen schreibt.

Der falsche Weg zur Entlastung

Wer den Menschen mehr Geld lassen will, hätte es einfacher machen können. Man hätte Einkommensteuer, Lohnsteuer oder Sozialbeiträge senken können. Dann hätten Arbeitnehmer mehr netto – und Unternehmen würden bei den Arbeitskosten entlastet.

Babler aber wählte den komplizierteren Weg: die Mehrwertsteuer. Ab 1. Juli sinkt die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 auf 4,9 Prozent.

Warum dieser Weg? Weil der SPÖ-Chef offenbar nicht nur entlasten will. Er will in Preise eingreifen. Er will zeigen: Der Staat macht den Einkauf im Supermarkt billiger – und das soll der Bürger konkret spüren. Er darf dann beim nächsten Einkauf brav Vater Staat danken.

Der SPÖ-Chef hofft auf niedrigere Preise durch staatliche Regulierung. Doch wo für Babler die Logik beginnt, gedeiht in der Praxis das Chaos.

Garantiert ist nur das Bürokratie-Chaos

Denn eine Mehrwertsteuersenkung entlastet nicht automatisch den Konsumenten. Sie senkt zunächst nur den Steueranteil. Ob der Regalpreis wirklich sinkt, hängt davon ab, ob Handel und Hersteller die Senkung an die Verbraucher weitergeben.

Damit das ab Juli tatsächlich passiert, soll der Staat laut Babler auch kontrollieren – nur entsteht genau hier das nächste Bürokratiechaos. Denn der Staat kann kaum sauber kontrollieren, ob die Händler die Senkung weitergeben. Lebensmittelpreise ändern sich ständig infolge von Energie, Löhnen, Ernten, Lieferketten. Welcher Regalpreis ohne die Senkung gegolten hätte, lässt sich im Nachhinein kaum beweisen, je länger die Maßnahme gilt.

Am 1. Juli kann man noch mit einer gewissen Plausibilität den Preis vom 30. Juni als Referenz nehmen und die Steuerdifferenz abziehen. Doch an welchem Preis orientiert man sich in den Wochen und Monaten danach?

Das ist der zentrale Denkfehler dieser Maßnahme: Garantiert ist die Bürokratie. Die Entlastung wird gehofft.

Die „Babler-Liste“

Die SPÖ verkauft die Maßnahme offensiv als Erfolg des Vizekanzlers. Sie sprach selbst von der „Babler-Liste“ der Grundnahrungsmittel. Babler habe den Warenkorb „durchgesetzt“. Die Botschaft: Versprochen und gehalten.

Babler selbst nannte die Senkung einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Teuerung. Politik müsse eingreifen.

Christian Stocker ist Kanzler und hat das alles daher mitzuverantworten, die NEOS ebenfalls. Aber diese Maßnahmen tragen eindeutig Bablers Handschrift: Preissteuerung, neue Abgaben, mehr Staat. Wer sie durchgesetzt hat, sollte ebenso für die Folgen geradestehen.

Näher besehen löst der Staat mit seinem Eingriff hier nichts, schafft aber viel Neues.

Die Buttersemmel-Reform

Die Mehrwertsteuer von 4,9 Prozent gilt künftig für Milch, Butter, Joghurt, Eier, Reis, Weizenmehl, Nudeln, Brot, bestimmte Obst- und Gemüsesorgen sowie Speisesalz. Das klingt nur auf den ersten Blick einfach. In Wirklichkeit ist diese Steuersenkung eine höhere Wissenschaft mit neuer Taxonomie des Alltags.

Was gilt etwa für Mischprodukte, deren Bestandteile teils von der Mehrwertsteuersenkung erfasst sind, teils nicht? Das Finanzministerium musste bereits Klarheit schaffen: Mischprodukte sind ausgenommen. Heißt: Eine Semmel wird begünstigt. Butter wird begünstigt. Eine mit Butter bestrichene Semmel ist es aber nicht. Warum? Weil die Buttersemmel nicht einfach Semmel plus Butter ist, sondern steuerlich ein zusammengesetztes Produkt.

Ähnlich bei der Wurstsemmel: Sie bleibt bei 10 Prozent. Werden Semmel und Wurst getrennt gekauft, gilt für die Semmel 4,9 Prozent, für die Wurst weiterhin 10 Prozent. Das ist nicht Satire. Das ist Bablers Steuerpolitik. In diesem neuen Österreich kann die Semmel billiger sein, die Butter billiger sein – die Buttersemmel aber trotzdem nicht.

Spinat ist nicht gleich Spinat

Es bleibt nicht bei der Buttersemmel. Die neue Steuerwelt unterscheidet, wo der Alltag keine Unterschiede kennt.

Gefrorener Blattspinat wird begünstigt, Rahm- oder Cremespinat nicht – aus dem Gemüse ist eine Zubereitung mit Milch, Rahm oder Fett geworden.

Weizenmehl und Dinkelmehl können unter 4,9 Prozent fallen. Roggenmehl in Reinform nicht.

Klassische Butter wird begünstigt. Joghurtbutter und Fastenbutter nicht.

Bei Brot und Gebäck zählen Rezeptur, Fett, Zucker und Trockenmasse. Ein Weckerl mit anderer Zusammensetzung kann anders besteuert werden als das klassische Gebäck daneben.

Auch die Verkaufsform entscheidet. Mitgenommen oder vor Ort konsumiert – steuerlich kann das ein Unterschied sein.

Was einfach begann, erinnert zunehmend an „Alice im Wunderland“. Spinat ist nicht gleich Spinat. Mehl ist nicht gleich Mehl. Semmel ist nicht gleich Buttersemmel. Nicht der Hausverstand entscheidet. Sondern KN-Code, Rezeptur, Verkaufsform und Kassensystem.

Tausende Artikel für 100 Euro im Jahr

Auf die Betriebe wartet so einiges. Der Handel musste tausende Artikel neu einreihen. Warenwirtschaft, Registrierkassen und Abrechnungssysteme mussten angepasst werden.

Sogar das Komma wird zum Problem: Politisch verkauft wird die Halbierung der Mehrwertsteuer. Tatsächlich gilt nicht fünf Prozent, sondern 4,9 Prozent. Für ältere Kassensysteme kann schon diese Dezimalstelle Anpassungen nötig machen.

Dazu kommen Nachweise im Prüfungsfall: Rezeptur, Rechenweg, Fett- und Zuckergehalt – jahrelang aufzubewahren. Das alles für eine Entlastung von rund 100 Euro pro Haushalt und Jahr.

Der Budgetdienst des Parlaments rechnet selbst bei vollständiger Weitergabe nur mit sehr geringer Wirkung auf die Inflation. Auch hier gilt: kleine Wirkung, große Maschine.

Ein Reformstaat würde Steuern vereinfachen. Österreich macht stattdessen aus der Buttersemmel einen Verwaltungsakt.

Am Ende ein Nullsummenspiel?

Die Maßnahme kostet den Staat rund 400 Millionen Euro pro Jahr. Zur teilweisen Gegenfinanzierung kommt ab Oktober eine neue Paketsteuer: Zwei Euro pro Paket. Betroffen sind große Versandhändler mit mehr als 100 Millionen Euro Inlandsumsatz. Bringen soll sie rund 280 Millionen Euro.

Das ist die ganze Absurdität in Zahlen: Erst gibt der Staat 400 Millionen Euro für eine komplizierte Mini-Entlastung aus. Dann holt er sich 280 Millionen Euro über eine neue Steuer wieder zurück.

Heißt im Klartext: Im Juli wird an der Supermarktkassa entlastet. Im Oktober wird beim Paket wieder kassiert. Erst billigeres Brot. Dann teurere Pakete. Was den Käufern bei manchen Produkten erspart wird, kommt über die Pakete wieder auf sie zu.

Paketsteuer: Österreich-Aufschlag trotz EU-Schiene

Verkauft wird die Paketsteuer gerne als Kampf gegen Billigplattformen aus Fernost. Gegen Temu, Shein und AliExpress. Nur: Genau gegen dieses Problem gibt es bereits eine europäische Schiene. Ab Juli fallen EU-weit die Zollfreigrenzen für Kleinsendungen aus Drittstaaten. Diese Pakete werden damit ohnehin stärker belastet. Das ist die eigentliche Antwort auf das Fernost-Problem – einheitlich und wirksam.

Österreich legt wenige Monate später noch eine nationale Sonderabgabe obendrauf. Warum baut Österreich zusätzlich einen eigenen Aufschlag für den gesamten Onlinehandel?

Das eigentliche Problem sind Millionen Pakete aus Drittstaaten mit falsch deklarierten Warenwerten und überforderte Zollbehörden. Wer dagegen wirklich vorgehen will, müsste den Zoll digital aufrüsten, Plattformhaftung durchsetzen und den Vollzug stärken. Die Regierung erfindet lieber eine neue Steuer.

Die Falschen zahlen mit

Formal sollen nur große Onlinehändler betroffen sein. Das klingt beruhigend. Es klingt nach Amazon, Zalando, Temu, Shein. Aber viele kleine Händler verkaufen über große Plattformen. Für sie ist Amazon oder Zalando nicht der Feind, sondern oft der einzige Weg, im Onlinehandel überhaupt sichtbar zu sein. Genau dort kann die Paketsteuer indirekt auch die Kleinen treffen.

Verkauft wird sie als Steuer für die Großen. Zahlen können am Ende auch jene, die von den Großen abhängig sind. Nein, Standortpolitik ist etwas anderes.

Kosten verschwinden nicht

Nun könnte die Regierung sagen: Die Paketsteuer trifft nicht die Konsumenten, sondern große Versandhändler. Das klingt gut. Es ist aber politische Magie.

Kosten verschwinden nicht, nur weil der Staat sie formal einem Unternehmen auferlegt. Unternehmen können Margen senken, Leistungen kürzen oder Preise erhöhen. Gerade im Onlinehandel, wo Margen oft gering sind, ist die Weitergabe an Kunden naheliegend.

Zwei Euro klingen harmlos. Aber bei kleinen Bestellungen ist das ein spürbarer Aufschlag. Bei günstigen Produkten kann daraus schnell ein echter Österreich-Aufschlag werden.

Am Ende ist es also da, das Nullsummenspiel: Was die Haushalte an der Supermarktkassa sparen sollen, zahlen sie beim Online-Einkauf wieder drauf.

Die Ware geht zurück, die Steuer bleibt

Auch die Paketsteuer ist kein einfacher Federstrich. Sie braucht Definitionen, Schwellenwerte, Berechnung, Meldung, Zahlung, Aufzeichnungen, Kontrolle. Und bei Retouren? Laut Darstellung des Parlaments bleibt die Steuer grundsätzlich fällig – auch wenn die Ware zurückgeht.

Das ist ein schönes Symbol für diese Politik. Die Ware geht zurück. Die Steuer bleibt. Erst wird der Bäcker zum Steuertechniker gemacht. Dann wird der Onlinehändler zum Paketabgabenverwalter.

Onlinehandel ist Zukunft, kein Feindbild

Onlinehandel ist nicht irgendeine Randerscheinung. Er ist Teil der modernen Wirtschaft und Versorgung. Für viele Konsumenten ist er günstiger, bequemer oder überhaupt erst der Zugang zu Produkten, die sie stationär nicht bekommen.

Selbst der Chef der Österreichischen Post hält die nationale Paketsteuer für keine gute Idee. Online-Einkaufen sei die Zukunft des Handels, ob man wolle oder nicht.

Während andere Länder digitale Geschäftsmodelle stärken, behandelt Österreich den Onlinehandel wie ein Problem, das man besteuern muss.

Sogar die Regierung warnt vor der Regierung

Besonders bemerkenswert: Die schärfste Kritik kommt von innen. Das eigene Wirtschaftsministerium warnte vor Nebenwirkungen der Paketsteuer: rechtliche Unsicherheit, mehr Bürokratie, Nachteile für den Digitalstandort, mögliche Belastung von KMU und zusätzlicher Inflationsdruck.

Auch der Rechnungshof kritisierte die Paketsteuer: Sie gegenfinanziere die Mehrwertsteuersenkung nur unvollständig, könne deren Entlastungs- und Inflationsdämpfungseffekt schwächen, schaffe eine neue komplexe Abgabe und bringe neue Aufzeichnungs-, Melde- und Zahlungspflichten – ausdrücklich entgegen den Entbürokratisierungsplänen der Bundesregierung.

Wenn sogar im eigenen Regierungsapparat die Alarmglocken läuten, sollte man genauer hinschauen.

Die Regierung dämpft vorne die Preise ausgewählter Lebensmittel und verteuert hinten den Onlinehandel. Sie drückt an einer Stelle auf die Preisbremse und steigt an anderer Stelle wieder aufs Gaspedal. So bekämpft man Inflation nicht. So verteilt man sie nur neu.

Das ist keine Reform

Man kann über hohe Lebensmittelpreise nicht hinwegsehen. Viele Haushalte brauchen Entlastung. Aber gerade deshalb wäre Ehrlichkeit nötig. Eine echte Reform würde entlasten, ohne die nächste Bürokratiemaschine anzuwerfen. Sie würde Steuern senken, Bürokratie vereinfachen, Betriebe entlasten und Wachstum ermöglichen.

Diese Maßnahme tut das Gegenteil. Sie greift in Preise ein. Sie schafft neue Sonderregeln. Sie produziert absurde Steuerfälle von der Buttersemmel bis zum Cremespinat. Am Ende wird sie durch eine neue Paketsteuer gegenfinanziert, die viele Konsumenten erst recht wieder trifft.

Das ist Politik für die Schlagzeile: vorne ein kleiner Rabatt, hinten eine neue Abgabe, dazwischen ein wachsender Apparat. Babler nennt das einen wichtigen Schritt gegen die Teuerung. Man kann es auch anders nennen: erst entlasten, dann abkassieren.