Groß ist die Aufregung um die europäische Chatkontrolle. Was dabei untergeht: Wie ist diese Regelung überhaupt zustande gekommen?

Eine Frage an Sie, liebe Leser: Wer sind die Verantwortlichen? Wer hat das konkret beschlossen? Wem soll man es politisch zurechnen? Wen kann man bei der nächsten Wahl dafür belohnen oder abwählen?

Vermutlich wissen Sie es nicht. Und das ist nicht Ihre Schuld. Denn der Weg zur Chatkontrolle legt die massiven demokratiepolitischen Defizite der Europäischen Union offen.

Eine nicht direkt gewählte Kommission setzt das Vorhaben auf Schiene. Kaum bekannte Berufsdiplomaten organisieren nach einer parlamentarischen Niederlage seine Rückkehr ins Verfahren. Alle 27 Regierungen stimmen zu – ohne öffentliche Ministerdebatte. Und eine klare Mehrheit der abstimmenden Europaabgeordneten kann sich dennoch nicht durchsetzen.

Das Bemerkenswerte: All das war legal und weitgehend regelkonform. Sehen wir uns an, wie das möglich war.

Vorgeschichte: Aus der Notlösung wird ein Dauerzustand

Seit 2021 gilt eine befristete Ausnahme vom Schutz vertraulicher Kommunikation. Sie erlaubt bestimmten Internetdiensten, private Nachrichten freiwillig nach Missbrauchsbildern und nach sexueller Kontaktanbahnung zu Kindern zu durchsuchen.

Eigentlich sollte diese Ausnahme nur gelten, bis ein dauerhaftes Gesetz beschlossen ist. Doch dazu kommt es nicht. Seit dem Entwurf der EU-Kommission von 2022 wird darüber gestritten, wie weit private Nachrichten kontrolliert werden dürfen, ob auch unverdächtige Nutzer erfasst werden und wie verschlüsselte Kommunikation geschützt werden kann.

Das Europäische Parlament verlangte enge Grenzen. Die 27 Regierungen fanden erst im November 2025 eine gemeinsame Position. Ein endgültiges Gesetz gibt es bis heute nicht. Deshalb wurde die Übergangslösung 2024 zunächst bis April 2026 verlängert. Noch vor Ablauf dieser Frist sollte diese vorläufige Regelung nochmals bis 2028 weitergehen.

Das erste Problem: Aus der Notlösung wird Normalität. Gerade weil der dauerhafte Eingriff in private Kommunikation politisch und grundrechtlich so umstritten ist, wird die vorläufige Ausnahme immer weitergezogen.

Erste Station: Die Kommission setzt den Zug auf die Schiene

Am 19. Dezember 2025 schlägt die Europäische Kommission die nächste Verlängerung vor – ohne neue öffentliche Konsultation, ohne eigene Folgenabschätzung und ohne zusätzliche externe Expertise. Sie hält das wegen des Zeitdrucks und mangels wesentlich anderer Möglichkeiten für entbehrlich.

Hier zeigt sich neuerlich ein zentrales Demokratiedefizit: Die Macht des ersten Entwurfs liegt nicht beim direkt gewählten Parlament, sondern bei der EU-Kommission, auf deren Zusammensetzung die Wähler nur begrenzten Einfluss haben. Sie wird von den Bürgern nicht direkt gewählt. Ihr Präsident wird zwar vom Parlament gewählt, auch die gesamte Kommission benötigt dessen Zustimmung. Doch das Recht, die meisten EU-Gesetze auf den Weg zu bringen, liegt weitgehend bei ihr.

Das Parlament kann ihre Entwürfe verändern oder ablehnen. Ein neues Gesetzgebungsverfahren kann es normalerweise aber nicht aus eigener Kraft eröffnen. Somit bestimmt eine nur indirekt legitimierte Institution weitgehend, welche Gesetzesvorschläge überhaupt auf den Tisch kommen.

Zweite Station: Das Parlament stellt sich dagegen

Nun tritt der direkt gewählte Gegenpol zu Kommission und Rat auf: das Europäische Parlament. Es stellt sich der Linie der beiden anderen Institutionen entgegen. Die Ausnahme soll kürzer gelten, verschlüsselte Nachrichten sollen geschützt und die Maßnahmen möglichst eng auf bekannte Inhalte und konkrete Verdachtsfälle begrenzt werden. Das bekräftigt eine überwältigende Mehrheit am 11. März 2026: 458 Abgeordnete stimmen dafür, 103 dagegen.

Der Rat trägt diese Einschränkungen nicht mit. Zwei Verhandlungsrunden bleiben ohne Einigung. Am 26. März lehnt das Parlament den Verlängerungsvorschlag in erster Lesung ab. Wenige Tage später läuft die bisherige Regelung aus.

Gut. Damit scheint die Sache politisch erledigt: Das Parlament – und damit das einzige unmittelbar von den EU-Bürgern gewählte Organ – hat Nein gesagt. Doch nach den europäischen Verträgen darf der Rat das Verfahren trotzdem fortsetzen. Das Parlament ist zwar der direkt gewählte Gegenpol zu Kommission und Rat. Doch abgesehen davon, dass normalerweise kein Gesetz auf den Weg bringen kann, beendet selbst sein Nein ein Vorhaben nicht in jeder Phase.

Dritte Station: Metsola gibt den Anstoß

Am 18. Juni kommt Bewegung in die scheinbar erledigte Angelegenheit. Roberta Metsola, die Präsidentin des Europäischen Parlaments, fordert die Staats- und Regierungschefs auf, bei der Übergangsregel weiterzumachen und eine Einigung in zweiter Lesung zu suchen. Bemerkenswert: Ihr eigenes Parlament hatte den Vorschlag wenige Monate zuvor abgelehnt. Die Präsidentin drängt trotzdem darauf, das Verfahren fortzusetzen.

Die zuständige Berichterstatterin Birgit Sippel widerspricht. Sie fordert den Rat auf, sich endlich auf das endgültige Gesetz zu konzentrieren, statt die Übergangslösung wiederzubeleben.

Vierte Station: COREPER baut den Weg

Nun schlägt die Stunde eines Gremiums, das kaum ein Europäer kennt: COREPER, der Ausschuss der Ständigen Vertreter. Dort sitzen die Botschafter der Mitgliedstaaten – hochrangige Berufsdiplomaten, die dauerhaft in Brüssel arbeiten. Sie sind nicht direkt gewählt und handeln offiziell im Auftrag ihrer Regierungen.

COREPER ist formal kein Gesetzgeber. Praktisch ist der Ausschuss aber das Maschinenhaus des Rates. Dort werden Kompromisse ausgehandelt und Entscheidungen vorbereitet.

Am 26. Juni gibt COREPER der Ratspräsidentschaft die entscheidende Leitlinie: Der Rat soll seine Position dringend in erster Lesung beschließen. Dabei gibt es ein Problem: Die alte Übergangsverordnung ist bereits ausgelaufen. Sie kann nicht mehr verlängert werden. Die Lösung des Rates steht offen in seiner eigenen Begründung: Der Text der abgelaufenen Regelung wird weitgehend in eine neue Verordnung übernommen. Die Daten werden geändert, überholte Passagen gestrichen.

Die tote Notlösung erlebt ihre Auferstehung in einem neuen Rechtskörper.

Wir halten fest: Nicht gewählte Berufsdiplomaten konstruieren den entscheidenden Verfahrensweg und bereiten den Kurs vor, über den die Regierungen anschließend abstimmen.

Fünfte Station: Alle Regierungen stimmen zu – aber kein Minister tritt auf

Am 1. Juli wird ein schriftliches Verfahren eröffnet. Einen Tag später ist es abgeschlossen. Alle 27 Delegationen stimmen für die Ratsposition. Damit ist jede einzelne nationale Regierung politisch verantwortlich. Auch die österreichische.

Eine öffentliche Sitzung der zuständigen Minister findet aber nicht statt. Kein Minister muss vor laufenden Kameras erklären, warum er eine vom Parlament abgelehnte und bereits ausgelaufene Regelung praktisch neu erlassen will.

Österreich kann später sagen: Es war eine europäische Entscheidung. Die anderen 26 Regierungen können dasselbe sagen.

Der Rat könnte die demokratisch am stärksten rückgebundene Institution der EU sein. Die Regierungen könnten ihren Bürgern erklären, was sie in Brüssel durchsetzen wollen – und sich dafür verantworten. Stattdessen handeln sie kollektiv, durch Diplomaten und im schriftlichen Verfahren. Die nationale Verantwortung verschwindet hinter dem Wort „Europa“.

COREPER ermöglicht den Regierungen, durch einen Apparat zu handeln, hinter dem sie selbst fast verschwinden.

Sechste Station: Nun greift die höhere Hürde

Mit der Ratsposition gelangt der Text in die zweite Lesung des Europäischen Parlaments. Das Problem: Dort reicht zur vollständigen Ablehnung nicht mehr die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nötig ist die absolute Mehrheit aller amtierenden Abgeordneten – in diesem Fall 360 Stimmen.

Diese Regel wurde nicht eigens für die Chatkontrolle erfunden. Sie gehört zum regulären EU-Verfahren. Rat und COREPER wussten aber selbstverständlich, welche Wirkung sie haben würde: Das Vorhaben war nun wesentlich schwerer zu stoppen.

Abwesende und Enthaltungen helfen faktisch dem Rat. Denn jede fehlende Gegenstimme erschwert den Weg zur Zahl 360.

Zusätzlich beschließt das Parlament selbst ein Dringlichkeitsverfahren. Die Beratungszeit wird verkürzt, die Entscheidung fällt noch vor der Sommerpause.

Die Position der Regierungen erhält auf jeden Fall einen eingebauten Bestandsvorteil. Das Parlament darf weiterhin Nein sagen – aber sein Nein benötigt nun erheblich mehr Stimmen.

Siebente Station: Die Mehrheit gewinnt – und verliert

Am 9. Juli stimmen 314 Abgeordnete gegen die Ratsposition. Nur 276 stimmen dafür, 17 enthalten sich. Eine klare Mehrheit der abstimmenden Volksvertreter will die Regelung damit stoppen. Doch leider: Trotzdem verliert sie. Denn 314 Stimmen sind nicht 360. Es fehlen 46 Stimmen auf die absolute Mehrheit.

Auch ein Änderungsantrag, der die Überwachung stärker auf tatsächlich Verdächtige begrenzen soll, erhält mehr Ja- als Nein-Stimmen – und scheitert ebenfalls an der höheren Hürde. Die Mehrheit gewinnt unter den abgegebenen Stimmen – und verliert trotzdem. Die sichtbare Mehrheit der direkt gewählten Volksvertreter reicht nicht aus, das Vorhaben zu stoppen.

Achte Station: Ganz durch ist die Sache noch nicht

Das Parlament wurde nicht völlig ausgeschaltet. Es setzte andere Änderungen durch, insbesondere den Ausschluss Ende-zu-Ende-verschlüsselter Nachrichten.

Nun ist wieder der Rat am Zug. Akzeptiert er alle Änderungen, wird die Verordnung beschlossen. Andernfalls folgt ein Vermittlungsverfahren. Scheitert dieses, gibt es kein Gesetz. Die Übergangsregel ist daher noch nicht endgültig beschlossen.

Der demokratiepolitische Befund bleibt: Eine klare Mehrheit der Abstimmenden wollte die Ratsposition zu Fall bringen und scheiterte an der absoluten Mehrheitshürde.

Neunte Station: Wer trägt nun die Verantwortung?

Die Kommission kann sagen: Wir haben nur den Vorschlag vorgelegt. Metsola kann sagen: Ich habe nur zu einer Einigung aufgerufen. COREPER kann sagen: Wir haben nur die Arbeit des Rates vorbereitet. Die Diplomaten können sagen: Wir handelten im Auftrag unserer Regierungen. Die Regierungen können sagen: Es war eine gemeinsame europäische Entscheidung. Die Mehrheit der abstimmenden Europaabgeordneten kann sagen: Wir waren dagegen.

Jeder hat ein Stück der Macht ausgeübt. Niemand trägt für den gesamten Vorgang allein sichtbar die Verantwortung. Der Bürger erkennt kaum noch, wer ihn eigentlich regiert, wer hier verantwortlich ist, wen er bei der nächsten Wahl (welcher?) abwählen soll.

Ein Parlament wie in der Habsburgermonarchie?

Das Europäische Parlament ist kein Parlament nach dem klassischen Modell einer parlamentarischen Demokratie. Aus seiner Mehrheit geht keine klar erkennbare europäische Regierung hervor. Es besitzt kein allgemeines Gesetzesinitiativrecht. Ihm stehen mit Kommission und Rat zwei eigenständige Machtzentren gegenüber.

In einem entscheidenden Punkt erinnert diese Konstruktion an den Reichsrat der Habsburgermonarchie: Es gibt eine multinationale Volksvertretung, aber keine Regierung, die aus ihrer Mehrheit hervorgeht und ihr allein politisch verantwortlich wäre.

Natürlich ist die EU keine Monarchie, und ihr Parlament besitzt wesentlich stärkere Rechte als der alte Reichsrat. Die strukturelle Ähnlichkeit bleibt dennoch: Volksvertretung und Regierungsmacht fallen auseinander.

Hinzu kommt die fehlende gemeinsame Öffentlichkeit. Europawahlen sind im Wesentlichen 27 nationale Wahlkämpfe. Das Problem sind nicht bloß die unterschiedlichen Sprachen. Das Problem ist: Die Europäer führen nicht dieselbe politische Debatte. Deshalb erscheint es zweifelhaft, ob sich die EU allein durch eine Stärkung des Europäischen Parlaments demokratisieren lässt.

Der Rat wäre der wichtigste demokratische Hebel

Eigentlich könnte der Rat die demokratisch am besten rückgebundene EU-Institution sein. Die Regierungen müssten ihren Bürgern erklären, was sie in Brüssel durchsetzen wollen. Die nationalen Parlamente müssten sie kontrollieren. Die Wähler könnten sie dafür belohnen oder bestrafen.

Doch ihre Positionen bleiben oft unsichtbar. Die entscheidenden Kompromisse entstehen in Arbeitsgruppen und bei COREPER – fern der öffentlichen Debatte.

Im Fall der Chatkontrolle gab Metsola politischen Rückenwind. COREPER legte die operative Route fest. Alle 27 Regierungen stimmten zu.

Kurz: COREPER baute die Maschine. Die Regierungen drückten gemeinsam auf den Knopf.

Der Weg zur Chatkontrolle zeigt beinahe archetypisch: Europa wird regiert. Aber die Bürger können kaum erkennen, von wem – und wen sie dafür aus dem Amt wählen sollen. Das wird auf Dauer nicht gut gehen.