Viele Europäer wünschen sich ein billigeres Leben, mit weniger Bürokratie und mehr Wohlstand, dank exzellenter europäischer Produzenten, die global konkurrenzfähig sind. Vielleicht gehören auch Sie dazu. Der Autor dieser Zeilen tut es auf jeden Fall. Er wünscht sich mehr Wohlstand, statt Siechtum und Europas Abstieg.

Doch leider: Damit sich dieser Wunsch nicht erfüllt, hat die EU neuerlich eine Richtlinie erlassen, deren Effekte vor allem höhere Preise, mehr Bürokratie, weniger Wohlstand und eine immer geringere globale Konkurrenzfähigkeit heimischer Unternehmer sein werden. Die Rede ist von der Reparaturpflicht für Hersteller, die ab 31. Juli gilt.

Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich ist es nicht Brüssels Ziel, unser Leben teurer, bürokratischer und ärmer zu machen. Das Vorhaben ist eigentlich ein hehres: Wir sollen Produkte auch mehrere Jahre nach dem Kauf noch beim Hersteller zu erschwinglichen Preisen reparieren lassen können. Klingt nach mehr Service. Nur leider wird sich das in der Praxis anders auswirken.

Brüssels Fünf-Jahres-Pläne

Mit diesem Beschluss beweisen die EU-Entscheidungsträger zum wiederholten Mal eine verblüffende Unkenntnis der Wirtschaftsgeschichte und der ökonomischen Realität.

Bereits im 20. Jahrhundert haben Politiker unzählige Male geglaubt, sie könnten die Wirtschaft gemäß ihren – vermeintlich optimalen – Plänen steuern. Immer wieder haben ihre Maßnahmen anschließend das Gegenteil dessen bewirkt, was sie beabsichtigten.

Bei Brüssel kommt noch die ausgeprägte Freude an ausufernder Bürokratie hinzu. Fast immer wählt man den kompliziertesten aller möglichen Wege. So auch hier.

Man fragt sich langsam, warum die EU in ihrem Steuerungswahn nicht gleich zu Fünf-Jahres-Plänen zurückkehrt. Jahrzehntelang hat die Sowjetunion diesen Weg beschritten. Er wirkte auf den ersten Blick vernünftig, gut geplant. Doch er machte den Ostblock auf Dauer chancenlos gegenüber den überlegenen Produkten des Westens.

Was genau Brüssel diesmal plant

Ab 31. Juli müssen Hersteller bestimmter Produkte – Waschmaschinen etwa, Kühlschränke, Smartphones – ihre Geräte auch dann noch reparieren, wenn die gesetzliche Gewährleistung längst abgelaufen ist. Der österreichische Nationalrat soll das entsprechende Gesetz am 7. Juli beschließen; der Justizausschuss hat bereits mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Mitzureden hatte Wien dabei kaum: Die EU-Richtlinie lässt weder strengere noch mildere nationale Regeln zu. Man vollzieht nur, was in Brüssel längst feststeht.

Die Rechnung zahlen alle – auch jene, die nie reparieren

Was auf den ersten Blick nach Kundenfreundlichkeit klingt, ist bei genauerem Hinsehen das Gegenteil. Hersteller müssen künftig Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang bunkern, Werkstätten organisieren und Preise online veröffentlichen.

Wer glaubt, die Hersteller würden diesen zusätzlichen Aufwand aus der eigenen Portokasse bezahlen, kennt die Grundrechenarten der Marktwirtschaft nicht. Diese Kosten landen, wie immer, im Verkaufspreis. Bezahlen wird sie am Ende, wer die Waschmaschine kauft – ob er an ihr je etwas reparieren lässt oder nicht.

Die Politik entscheidet für Sie, was Sie selbst entscheiden wollten

Manche Menschen lieben es zu reparieren. Andere denken pragmatisch: kaputt ist kaputt, vor allem, wenn sie ein Produkt schon länger haben und es mittlerweile neue gibt, die besser und billiger sind. Beide Verbrauchertypen haben recht – für sich selbst. Schließlich weiß jeder am besten selbst, was ihm am liebsten ist. In einer wirklich freien Marktwirtschaft ist der Kunde König. Der Staat entscheidet nicht für ihn.

Bisher konnte der Markt beide Konsumententypen bedienen – den „Selbst-Reparierer“ und den „Nicht-Reparierer“. Das ändert sich nun. Für die betroffenen Produktgruppen entscheidet jetzt ein Gesetzestext aus Brüssel. Nun steht von vornherein fest: Der Produzent muss jahrelang reparieren können, ob der einzelne Kunde das will oder nicht.

Formulare statt Schraubenzieher

Was zunächst entsteht, ist vor allem Papier, wie etwa ein europäisches Reparaturinformationsformular. Ursprünglich sollten Betriebe verpflichtet werden, es jedem Kunden vorzulegen. Nach Kritik aus der Branche wurde daraus eine freiwillige Option. Ein kleiner Sieg der Vernunft.

Verpflichtend bleibt trotzdem einiges: Hersteller müssen Richtpreise für Reparaturen online veröffentlichen und Kunden über ihre neuen Rechte informieren. Das ist die Art Bürokratie, die niemand sieht und trotzdem jemand bezahlen muss. Nichts von alldem dreht auch nur eine einzige Schraube. Es dokumentiert bloß, dass theoretisch geschraubt werden könnte.

Das dürfte vor allem kleine Unternehmen und Start-ups treffen, die weniger Ressourcen haben, um solche Vorgaben zu stemmen. Große Konzerne haben das Kapital, sich anzupassen. Das hat nichts damit zu tun, wer die Kunden besser bedient – nur damit, wer es sich leisten kann, besser die bürokratischen Auflagen zu erfüllen. Kleinere Unternehmen fallen so erst recht zurück.

Wenn der Gesetzgeber den Preis vorschreibt

Dazu kommt: Ein „angemessener Preis“ für Reparaturen wird gesetzlich vorgeschrieben. Das klingt fürsorglich. Tatsächlich ist es ein handfester Eingriff in den Markt. Bisher hat sich der Preis auch danach gerichtet, was eine Reparatur tatsächlich kostet: Reparaturteil, Arbeitszeit, Anfahrt. Künftig bestimmt ein Gesetzestext, was „angemessen“ ist.Das hat einen fatalen Nebeneffekt.

Zwingt man Betriebe, unter ihren eigenen Kosten zu reparieren, drohen zwei Auswege: Entweder wird an der Reparatur selbst gespart – Pfusch statt sauberer Arbeit könnte die Folge sein. Oder die Kosten landen ganz einfach im Verkaufspreis. Bisher zahlten nur jene mehr, die tatsächlich eine Reparatur beim Hersteller in Anspruch nahmen. Künftig zahlen alle mit – auch jene, die ihr Gerät nie reparieren lassen.

Reparaturfreundlich bauen heißt oft: schlechter bauen

Die Maßnahme soll eigentlich für bessere Produkte sorgen – dabei zwingt sie Hersteller nur, sich anders zu entscheiden, als es viele Kunden tun würden.

Ein Handy mit austauschbarem Akku lässt sich leichter reparieren als eines mit fest verklebtem Akku. Das verklebte Modell ist dafür meist dünner, leichter und übersteht einen Sturz ins Waschbecken – der austauschbare Akku braucht eine Klappe oder Schraubverbindung, durch die leichter Wasser und Staub eindringen. Bisher konnten Kunden selbst wählen, was ihnen lieber ist: robust und kompakt, oder leicht zu reparieren. Jetzt schreibt der Staat vor, dass alle Geräte reparierbar gebaut werden müssen – auch wenn das für viele Kunden gar nicht die wichtigste Eigenschaft ist.

Groß angekündigt, klein gemacht

Die politische Botschaft lautet: Sie bekommen ein Recht, das es vorher nicht gab. Tatsächlich gilt dieser neue Anspruch nur für bestimmte Produktgruppen, für die es ohnehin schon EU-Vorschriften zur Reparierbarkeit gibt. Für vieles andere in Ihrem Haushalt ändert sich nichts. Ein kleiner Anspruch, verpackt in ein großes bürokratisches Paket.

Ein Nachteil im globalen Wettbewerb

Die permanent wachsende Bürokratisierung wirft unsere Unternehmen zurück. Auf ihren Heimatmärkten kennen viele Wettbewerber aus den USA oder Asien solche Pflichten nicht. Wer in Europa produziert oder verkauft, bekommt ein zusätzliches Regelpaket obendrauf. Ein Kostennachteil, ausgerechnet in einer Zeit, in der Brüssel in jeder zweiten Rede mehr Wettbewerbsfähigkeit verspricht.

Wissenschaft: Ein Gesetz, das allen schaden kann

Auch die Wirtschaftsforschung warnt: Das Gesetz kann Herstellern, Kunden und der Umwelt gleichzeitig schaden. Das legt eine Studie der Universität Berkeley nahe, veröffentlicht in der Fachzeitschrift Management Science.

Bei billigen Geräten könnten Hersteller die Neupreise senken und den Markt fluten, um Reparatur unattraktiv zu machen. Ergebnis: mehr Elektroschrott statt weniger. Bei teuren Geräten könnten sie stattdessen die Preise anheben. Ergebnis: Sie zahlen drauf.

Damit bleiben so ausgerechnet jene die Verlierer, denen das Gesetz eigentlich helfen soll. Die Autoren warnen ausdrücklich vor Einheitsgesetzen ohne Rücksicht auf die Produktkategorie. Genau ein solches beschließt die EU gerade.

Warum das keine Theorie ist

Wer meint, all das sei graue Theorie, irrt. Großbritannien hat es vorgemacht. Dort gilt seit 2021 ein ähnliches Recht. 2025 zog die Verbraucherorganisation Which? Bilanz. Sie fiel bitter aus.

Ein Ersatzmotor für die Pumpe eines Geschirrspülers kostet 131 Pfund. Dazu 149 Pfund für den Techniker. Bei einem Gerät, das neu 449 Pfund kostet. Ein Kunde bekam für einen simplen Ablaufschlauch ein Angebot über 300 Pfund. Bei einem vier Jahre alten Gerät war das Ersatzteil verfügbar. Der Reparateur riet trotzdem zum Neukauf. Die Reparatur hätte sich schlicht nicht gerechnet.

Das Recht auf Reparatur existierte. Genützt hat es kaum. Ein Recht, das man sich nicht leisten kann, ist kein Recht.

Regulierungswut hilft nicht

Die EU kann eine Reparaturpflicht ins Gesetz schreiben. Was sie nicht kann: dafür sorgen, dass sich Reparatur auch lohnt. Wenn Ersatzteile, Arbeitszeit und Anfahrt mehr kosten als ein Neukauf, hilft kein Formular aus Brüssel. Dann wird Reparieren nicht billiger – die Rechnung wird nur verschoben. Auf Hersteller, auf Händler und am Ende, wie immer, auf die Käufer

Die Regulierungswut solcher Entscheidungsträger hat mehrere Ursachen. Sie glauben, die Gesellschaft nach ihren Vorstellungen steuern zu können. Und sie halten ihre eigenen Entscheidungen für klüger als jene, die Verbraucher und Hersteller täglich treffen. Dabei entsteht Wohlstand genau umgekehrt: wenn Unternehmer die Wünsche der Kunden bedienen, und Kunden frei entscheiden dürfen, was sie wollen. Brüssel hat hier den freien Markt mit der Reparaturpflicht wieder ein Stück ausgehebelt. Bezahlen werden das, wie immer, Sie.