Der Niederösterreicher hatte gestanden, ein Blutbad beim geplanten Konzert im Ernst-Happel-Stadion vorbereitet zu haben. Sein Ziel: möglichst viele Menschen töten – und selbst als Terrorist „berühmt“ werden.

Terrorfantasien statt Popkonzert

Vor Gericht schilderte Beran A. grausige Details seiner Pläne. Mit Bomben, Messern und Waffen wollte er beim Konzert zuschlagen. Sogar die Idee, mit einem Lastwagen in Menschenmengen zu rasen, habe ihn beschäftigt. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler einen nahezu einsatzbereiten Sprengsatz. Doch nicht nur der Wien-Anschlag brachte ihn vor Gericht. Die Geschworenen mussten auch über seine Rolle bei einer internationalen Terrorserie entscheiden. Gemeinsam mit Komplizen soll er Anschläge in Mekka, Istanbul und Dubai unterstützt haben. Einer davon, Hasan E., ist in Saudi-Arabien inhaftiert – ihm droht laut Krone die Todesstrafe.

„Er wollte berühmt werden“

Besonders verstörend: Laut Gerichtspsychiater war eines der Hauptmotive des jungen Mannes der Wunsch nach Bekanntheit. „Der Wille, berühmt zu werden, treibt viele Menschen zu merkwürdigen Leistungen“, erklärte der Gutachter vor Gericht. Eine psychische Erkrankung liege jedoch nicht vor. Beran A. sei voll zurechnungsfähig. Chat-Protokolle zeigten laut Gutachtern eine erschreckende Radikalisierung. Darin ging es um Töten, Foltern und Gewaltfantasien im Namen des sogenannten Islamischen Staates.

Tränen bei der Urteilsverkündung

Nach stundenlangen Beratungen stand das Urteil fest: Schuldsprüche in den zentralen Anklagepunkten. Die Geschworenen befanden Beran A. sowohl wegen des geplanten Anschlags auf das Swift-Konzert als auch wegen seiner Beteiligung an Terrorplänen im Ausland für schuldig. Als die Richter die Strafe verkündeten, schniefte der 21-Jährige immer wieder, starrte auf seine Hände und kämpfte sichtbar mit den Tränen. Sein Mitangeklagter Arda K. erhielt zwölf Jahre Haft.

Ein bizarres Finale

Doch unmittelbar nach dem Urteil sorgte Beran A. noch einmal für Kopfschütteln: Als ihn Justizwachebeamte aus dem Schwurgerichtssaal führten, blickte er ein letztes Mal ins Publikum – und winkte den Zuschauern zum Abschied zu. Ein bizarrer Schlusspunkt unter einem Prozess, der zeigte, wie nahe Österreich nur knapp einer Terror-Katastrophe entgangen ist. Für beide Angeklagten gilt das Urteil vorerst als nicht rechtskräftig.