Das zierliche Mädchen, das am Dienstag am Landesgericht Linz auf der Anklagebank Paltz nehmen musste, wirkte eher wie ein Teenager als eine radikale Islamistin. Zum Prozess war die Wahlwienerin mit ihrem zwei Monate alten Baby angereist, wie die Kronen Zeitung berichtet. Normalerweise soll die Frau ausschließlich, mit Vollverschleierung auf die Straße gehen, aber bei Gericht ist sie gemäßigter gekleidet: Weite, sandgraue Kleidung mit Kopftuch. Bei ihrer Aussage beschreibt sie sich als „ganz normale Muslima“, die vom IS zwar gehört hat, aber: „Meine Eltern haben mir gesagt, dass das eine schlechte Sache ist.“

Sie hat sich von der eigenen Familie abgegrenzt

Die Staatsanwaltschaft wirft ihre harten Fakten punkto ihrer Verbindungen zum IS vor, unter anderem terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation. Sie soll sich unter anderem über gebrauchte Bücher von salafistischen Autoren und gemeinsam mit anderen jungen Muslimas radikalisiert haben. Ihrem Bruder zufolge soll sie sich von der Familie abgewandt haben, weil diese nicht gläubig genug sei – auch auf Make-up und Hosen habe sie verzichtet, und statt des Kopftuchs Vollverschleierung (Niqab) getragen haben, wie die Krone berichtet. Aus einer gemäßigten Moschee wurde sie aufgrund ihrer Ansichten hinausgeworfen. In einer der vielen anderen, bekanntlich radikalen Moscheen soll sie schließlich ganz einfach Anschluss gefunden haben. Dort hielt die „Dschihad- Dame“ Vorträge, in denen es darum ging, möglichst früh zu heiraten und nach Syrien auszureisen („Nichts ist ehrenhafter, als in Syrien für den IS zu kämpfen“). Weiters soll sie mehrere junge Frauen für den heiligen Krieg angeworben haben.

Angeklagte lügt offensichtlich

Die junge Muslima wird schwer beschuldigt. Eines dieser jüngeren Mädchen belastete die in Afghanistan geborene und in Linz aufgewachsene 21-Jährige schwer. Deren Aussagen ließ die Angeklagte aber an sich abperlen: „Ich habe sie nur einmal für zwei Stunden gesehen. Warum sie solche Sachen über mich verbreitet, kann ich mir nicht erklären“, sagt die Angeklagte lapidar. Viele Ungereimtheiten ließen bei der Richterin arges Misstrauen aufkommen – so meinte sie, sich nicht an den Namen jenes Mädchens erinnern zu können, bei der sie eine Woche lang gewohnt hatte, als sie von daheim abgehaut war. Jenes Mädchen soll eine mehrfach einschlägig vorbestrafte radikale Islamistin gewesen sein. Endgültig Schluss mit dem guten Willen der Richterin war aber bei der Aussage einer Zeugin. Die ebenfalls junge Muslima in tiefschwarzem Gewand mit strengem Blick sollte als Entlastungszeugin für die Angeklagte aussagen sollen, die Aussage wurde aber zum klassischen Eigentor.

Entlastungszeugin als Lügnerin überführt

Doch dabei log die vollverschleierte Dame ungeniert und plump, dass die Vorsitzende genug hatte: Sie ließ die unverschämte Frau kurzerhand festnehmen, weil sie obendrein die Eltern der Angeklagten verleumdet und beleidigt haben soll. Das Urteil fiel trotzdem milde aus: 21 Monate, sieben davon unbedingt. Alle Beteiligten erbaten sich Bedenkzeit.