Für Jakob P. begann der Ärger mit einem Aufenthalt von gerade einmal 88 Sekunden. Er hielt auf dem Gelände an, um etwas aus seinem Kofferraum zu holen. Rund zwei Wochen später erhielt er Post von einem Anwalt – mit der Aufforderung, 372 Euro zu bezahlen.
Nach Rücksprache mit der Rechtsberatung des ÖAMTC und einem Anwalt entschied er sich vorerst, die Forderung nicht zu begleichen und abzuwarten, ob tatsächlich eine Klage eingebracht wird, berichtet die Kronen Zeitung.
Auch Motorradfahrer betroffen
Mit seinem Fall ist Jakob P. nicht allein. Auch Anita K. und ihr Mann legten auf dem Gelände lediglich eine kurze Pause mit ihren Motorrädern ein – ohne zu tanken.
Inzwischen haben beide bereits eine zweite Zahlungsaufforderung erhalten. Darin wurde ihnen sogar angeboten, den geforderten Betrag in Raten zu bezahlen.
Der Betreiber der Tankstelle, Nikoll Bibaj, sieht sich im Recht. Das Gelände sei Privatgrundstück, erklärt er. Wer dort anhält, wendet oder ohne zu tanken stehen bleibt, verstoße gegen die Nutzungsbedingungen.
Selbst ein kurzer Blick auf die Kraftstoffpreise sei aus seiner Sicht nicht notwendig. Diese könne man auch von der Straße aus erkennen.
Überwachung läuft weiter
Obwohl die Tankstelle mittlerweile geschlossen wurde, bleibt das Gelände weiterhin überwacht. Der Grund: Der Vertrag mit der beauftragten Überwachungsfirma läuft noch bis zum Jahresende.
Neue Hinweisschilder weisen darauf hin, dass auch das bloße Durchfahren des Areals weiterhin untersagt ist. Wer sich nicht daran hält, muss weiterhin mit einer Zahlungsaufforderung rechnen.
Experten raten zur rechtlichen Prüfung
In der Wirtschaftskammer ist man mit ähnlichen Fällen vertraut. Dort wird darauf hingewiesen, dass manche Tankstellen aufgrund wiederholter Probleme mit unberechtigten Nutzern zu solchen Maßnahmen greifen.
Wer eine derartige Forderung erhält, sollte diese jedoch nicht ungeprüft bezahlen. Experten empfehlen, sich rechtlich beraten zu lassen – etwa beim VKI, der Arbeiterkammer, dem ÖAMTC oder dem ARBÖ.
Der Fall zeigt, wie teuer ein vermeintlich harmloser Zwischenstopp werden kann. Auch wenn die Tankstelle längst geschlossen ist, gilt auf dem Privatgelände weiterhin ein strenges Durchfahrts- und Halteverbot. Wer die Warnschilder übersieht oder nur kurz anhält, könnte am Ende eine Rechnung erhalten, die den Preis einer Tankfüllung um ein Vielfaches übersteigt.

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