Kaum im Amt, schon im Luxus unterwegs: Mit der Anschaffung eines Audi A8 in Langversion sorgte Sepp Schellhorn früh für Aufsehen. Jetzt rückt der Dienstwagen erneut ins Zentrum der politischen Debatte. Die FPÖ wollte es genauer wissen und stellte Außenministerin Beate Meinl-Reisinger acht konkrete Fragen. Die Antworten sind jedoch alles andere als transparent, wie die Heute berichtete.

FPÖ stellt Fragen zum Dienstwagen

Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Markus Tschank richtete eine parlamentarische Anfrage an Staatssekretär Sepp Schellhorn bezüglich des Audi A8. Im Mittelpunkt standen mögliche private Fahrten, unter anderem zu Unternehmen, die mit Schellhorn in Verbindung stehen.

Genannt wurden beispielsweise die „Sepp Schellhorn Catering GmbH“ und die „Schellhorn Consultants GmbH“ mit Sitz in der Wiener Innenstadt. Sieben der insgesamt acht Fragen bezogen sich auf diesen Themenkomplex. Konkrete Details dazu wurden in der Beantwortung jedoch nicht ausgeführt.

Ministerium verweist auf geltende Regelung

In ihrer Antwort ging Außenministerin Beate Meinl-Reisinger vor allem auf die grundsätzlichen Bestimmungen ein. Demnach hat Schellhorn „den für Mitglieder der Bundesregierung vorgesehenen Eigenanteil für die private Nutzung des Kraftfahrzeugs zu leisten“. Dieser beträgt seit dem 1. Jänner 2026 814,40 Euro.

Zudem stellte sie klar: „Darüber hinaus ist die private Nutzung von Dienstwägen durch Mitglieder der Bundesregierung kein Gegenstand der Vollziehung.“ Detaillierte Angaben zur konkreten Nutzung des Fahrzeugs wurden nicht gemacht.

Angaben zu dienstlichen Fahrten

Die Beantwortung der achten Frage der Anfrage, die sich auf dienstliche Fahrten bezog, enthält konkrete Zahlen: Seit der Anschaffung des Audi A8 hat Schellhorn 180 dienstliche Fahrten unternommen, sowohl innerhalb Österreichs als auch ins Ausland. Weiterführende Informationen zu einzelnen Fahrten wurden nicht bereitgestellt.

Meinl-Reisinger begründet dies wie folgt: „Ich ersuche um Verständnis, dass eine detailliertere Beantwortung in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes im Zusammenhang mit der gebotenen Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit jedes Verwaltungshandelns nicht erfolgen kann.“