Der Betroffene hält die Regelung für ungerecht und will sich dagegen zur Wehr setzen, wie die Kronen Zeitung berichtet. Der Stegersbacher gibt an, zu 70 Prozent behindert zu sein. Besonders stark betroffen sei sein Hörvermögen. Ohne sein Cochlea-Implantat könne er keinerlei Geräusche wahrnehmen – auch keinen Fernseher.

Vor Kurzem erhielt er dennoch eine Zahlungsaufforderung der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). Für zwei Monate wurden rund 40 Euro vorgeschrieben.

Für Rudolf F. ist das nicht nachvollziehbar. „Ich finde es ungerecht, für etwas zu bezahlen, das ich nicht nutzen kann und auch nicht nutzen will“, sagt er. Den ORF konsumiere er ohnehin nicht, stattdessen sehe er lieber private Fernsehsender.

Antrag auf Befreiung abgelehnt

In der Hoffnung auf eine Ausnahme stellte der Pensionist einen Antrag auf Befreiung von der Haushaltsabgabe. Dieser wurde jedoch abgelehnt.

Laut Begründung überschreitet das Haushaltseinkommen den gesetzlich festgelegten Richtsatz. Rudolf F. verweist darauf, dass er viele Jahre gearbeitet habe und deshalb nun eine entsprechende Pension beziehe.

„Taub ist taub“, argumentiert er. Die Frage einer Befreiung dürfe seiner Ansicht nach nicht allein vom Einkommen abhängig gemacht werden.

Einsatz für andere Betroffene

Der Südburgenländer sieht seinen Fall auch stellvertretend für andere Menschen mit Behinderungen.

„Es kann nicht sein, dass Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, die ohnehin schon mit vielen Herausforderungen leben müssen, zusätzlich für Leistungen zahlen sollen, die sie kaum oder gar nicht nutzen können“, sagt er.

Er wolle deshalb nicht nur für sich selbst kämpfen, sondern auf eine breitere Diskussion über mögliche Ausnahmeregelungen aufmerksam machen.

OBS verweist auf gesetzliche Vorgaben

Vonseiten der OBS wird darauf hingewiesen, dass gehörlose und schwer hörbehinderte Personen grundsätzlich Anspruch auf eine Befreiung haben können.

Im Rahmen eines Verfahrens werde jedoch nicht nur die Behinderung geprüft, sondern auch das gesamte Nettohaushaltseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Überschreitet dieses die gesetzlich festgelegten Grenzen, könne eine Befreiung nicht gewährt werden.

Die OBS betont, dass jeder Antrag individuell geprüft werde und die Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Der Fall von Rudolf F. zeigt einmal mehr, dass die seit 2024 eingehobene ORF-Haushaltsabgabe weiterhin für Diskussionen sorgt. Während Befürworter auf die solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verweisen, sehen Kritiker insbesondere bei Menschen mit Behinderungen oder Nicht-Nutzern des Angebots Verbesserungsbedarf.

Ob Rudolf F. gegen die Entscheidung weitere rechtliche Schritte setzen wird, ist derzeit noch offen. Sein Ziel ist jedenfalls klar: Eine Regelung, die aus seiner Sicht den besonderen Lebensumständen hör- und sehbehinderter Menschen stärker Rechnung trägt.