Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht seine 21-jährige Freundin aus Slowenien. Sie soll sich über einen längeren Zeitraum als Mitarbeiterin des Landes Kärnten ausgegeben und ihrem Partner mithilfe gefälschter E-Mails ein offizielles Behördenverfahren vorgespielt haben.
Der 25-Jährige wandte sich schließlich an die Polizei, nachdem der versprochene Staatsbürgerschaftsnachweis trotz der geleisteten Zahlungen ausblieb. Nach seinen Angaben hatte er mehr als 1.000 Euro überwiesen, weil ihm erklärt worden war, es handle sich um notwendige Kosten für die Bearbeitung seines Einbürgerungsverfahrens.
Die Ermittlungen brachten jedoch schnell ans Licht, dass das Geld nicht an eine Behörde, sondern auf das Konto seiner Freundin geflossen war. Nach bisherigem Stand soll die junge Frau ihrem Partner zugesichert haben, den Betrag anschließend an die zuständige Landesbehörde weiterzuleiten.
21-Jährige soll sich als Landesbedienstete ausgegeben haben
Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass die Slowenin eigens eine gefälschte E-Mail-Adresse eingerichtet haben soll, um den Eindruck zu erwecken, sie arbeite für das Land Kärnten. Über diese Adresse verschickte sie laut Polizei mehrere offiziell wirkende Nachrichten, in denen sie über den angeblichen Fortschritt des Staatsbürgerschaftsverfahrens informierte.
Für den 25-Jährigen entstand dadurch offenbar der Eindruck, dass seine Einbürgerung bereits bearbeitet werde und nur noch formale Schritte ausständig seien.
„Ich wollte ihm Hoffnung machen“
Bei ihrer Einvernahme räumte die 21-Jährige ein, ihrem Freund das Verfahren lediglich vorgespielt zu haben. Nach ihren Angaben sei der Mann sehr enttäuscht und niedergeschlagen gewesen, weil er bislang keine österreichische Staatsbürgerschaft erhalten habe.
Aus diesem Grund habe sie ihm vorgaukeln wollen, dass die Verleihung bereits in Vorbereitung sei. Ob sie von Anfang an beabsichtigte, das überwiesene Geld für sich zu behalten, ist nun Teil der laufenden Ermittlungen.
Ermittlungen wegen Betrugs und Amtsanmaßung
Die Behörden prüfen den Fall inzwischen unter mehreren strafrechtlichen Gesichtspunkten. Gegen die 21-Jährige besteht der Verdacht des Betrugs sowie der Amtsanmaßung. Außerdem wird untersucht, welche Rolle die gefälschten E-Mails und die Verwendung einer vermeintlichen Behördenidentität bei der Täuschung gespielt haben.

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