Ein Satz, der auf Facebook aufhorchen lässt. Er kommt von einem Sozialdemokraten. Omar Al-Rawi, SPÖ-Gemeinderat und seit Jahren prägendes Gesicht der Wiener Integrationsdebatte, schreibt auf Facebook einen Satz, der hängenbleibt: Wiens Moscheen würden „aus allen Nähten platzen“, die Kapazitäten seien nicht vorhanden.
Anlass ist ein Festgebet zum Opferfest. Am 27. Mai wollte eine Gruppe dafür den Fußballplatz in der Kennergasse 3 in Favoriten nutzen. Eine „verständliche Aktion“, findet Al-Rawi – weil die Moscheen am Hochfest schlicht zu klein seien.

Dann kam die Polizei. Und schickte alle weg, so Al-Rawi, mit den Worten: „Für diese Sache gibt es keine Bewilligung.“

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Faktencheck: Es wurde nichts „gestoppt“

Das klingt nach einem verbotenen Gebet. War es laut Polizei aber nicht.

Auf Anfrage von exxpress stellt die Landespolizeidirektion Wien klar: Die Veranstaltung sei nicht untersagt worden. Zurückgewiesen wurde demnach lediglich die Anzeige als Versammlung.

Der Unterschied ist wichtig. Die Veranstalter hatten das Festgebet bei der Polizei als Versammlung angezeigt – inklusive kurzem religiösem Vortrag. Nach Prüfung kam die Behörde jedoch zum Schluss: Das geplante Vorhaben sei keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes.

Kein politischer Protest, sondern Kultus

Die Polizei verweist auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes. Eine Versammlung liegt demnach vor, wenn Menschen zusammenkommen, um gemeinsam zu wirken – etwa durch Debatte, Diskussion oder Manifestation.

Bei dem geplanten Festgebet sah die Polizei das anders. Aus ihrer Sicht handelte es sich um religiöse Kultusausübung.

Solche Zusammenkünfte zur Ausübung eines gesetzlich gestatteten Kultus sind vom Versammlungsgesetz ausdrücklich ausgenommen. Kurz: Die Veranstalter hatten etwas als Versammlung angezeigt, das nach Einschätzung der Polizei keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes war.

Nur rund 40 Personen vor Ort

Zur Größenordnung: Laut Polizei waren vor Ort rund 40 Personen anwesend. Beamte der Polizeiinspektion Favoritenstraße kontaktierten zur Abklärung den Verantwortlichen.

Dieser gab an, die Veranstaltung sei an dieser Örtlichkeit untersagt und deshalb an die Marswiese im 17. Bezirk verlegt worden. Die Teilnehmer seien informiert. Den rund 40 Personen vor Ort sei das mitgeteilt worden.

Die Polizei betont ausdrücklich: Nicht die LPD Wien habe die Veranstaltung untersagt. Zurückgewiesen wurde allein die Versammlungsanzeige.

Hatte Al-Rawi also recht? Teilweise ja.

Für den konkreten Fall spricht nach der Polizeiantwort vieles dafür, dass eine Anzeige als Versammlung nicht nötig gewesen wäre. Das deckt sich mit Al-Rawis Kernthese.

Sein Schluss, die Veranstalter hätten „in Wirklichkeit einfach nichts tun müssen“, hat aber einen Haken. Als allgemeine Lehre klingt er, als seien religiöse Freiluft-Feiern grundsätzlich regelungsfrei. Das ist zu pauschal. Und genau hier wird es interessant.

Die Frage, die Wien offenlässt

Was gilt, wenn es das nächste Mal nicht 40 sind, sondern hunderte oder tausende?

Religiöse Kultusausübung fällt nicht unter das Versammlungsgesetz. Als klassische Veranstaltung gilt sie offenbar auch nicht ohne Weiteres. Wer ist dann zuständig – für Sicherheit, Ordnung, Nachbarschaft und die Nutzung des öffentlichen oder halböffentlichen Raums?

Für Fronleichnam und Prozessionen gibt es in Wien eingespielte Abläufe. Für muslimische Großgebete, die sichtbar an Bedeutung gewinnen, bleibt unklar, welches Verfahren gilt.

Der exxpress fragte genau das bei der Stadt Wien an: Zuständigkeiten, Regeln auf privatem und öffentlichem Grund, mögliche Auflagen, Verfahren bei Großversammlungen. Und: Ist der Fußballplatz Kennergasse 3 eine städtische Anlage – wer bewilligte die Nutzung für den 27. Mai, unter welchen Auflagen? Bis Redaktionsschluss lag keine Antwort der Stadt Wien vor.

Das Foto, das alles durcheinanderbrachte

Parallel kursieren in den sozialen Medien Videos und Bilder vom Opferfest – vor allem vom Islamischen Zentrum an der Donau. Sie zeigen große Menschenmengen und gehen viral.

Von dort stammte auch Al-Rawis Foto. Er stellte nachträglich klar: Es hat nichts mit der Veranstaltung in Favoriten zu tun, sonder stammt vom Islamischen Zentrum.

Online verschwamm genau diese Grenze.

Shitstorm im Netz

Die Opferfest-Bilder lösten heftige Reaktionen aus.

Viele Nutzer fragten, ob das noch Wien sei. Andere gratulierten zum Fest, schrieben „Eid Mubarak“ und verteidigten die Religionsfreiheit.

Daneben: pauschale Ablehnung des Islam, Beschimpfungen, Gewaltfantasien.

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Worum es wirklich geht

Der Vorfall in Favoriten war kein muslimisches Massengebet, das von der Polizei gestoppt wurde. Er war ein kleiner Verwaltungsvorgang mit rund 40 Personen, einer falsch eingeordneten Versammlungsanzeige und einer Verlegung an einen anderen Ort. Al Rawi hat es mit seinem Foto größer gemacht.

Aber die Veränderung in Wien ist real: Wien hat den höchsten muslimischen Bevölkerungsanteil aller Bundesländer – von rund acht Prozent im Jahr 2001 auf zuletzt knapp 15 Prozent, etwa 285.000 Menschen. Die Religionszugehörigkeit wird seit der Umstellung auf die Registerzählung nicht mehr vollständig erhoben; die Werte sind Schätzungen beziehungsweise Erhebungen.

Beim Opferfest wird diese Community besonders sichtbar. Al-Rawis Satz von den Moscheen, die „aus allen Nähten platzen“, macht genau das deutlich.