Am Samstag gegen 16 Uhr trudelten die ersten Anrufe von Passanten und Radfahrern bei der Exekutive ein – Grund: Eine Horde wildgewordener Jugendlicher, um die 30 an der Zahl, verwandelte die Fußgänger- und Radwege in Rennstrecken – wo sie ihren frisierten E-Scootern freien Lauf ließen.

„Möchtegern-Rennstars“ im Netz

Mit Kapuzen und Sonnenbrillen getarnt filmen sich die Jugendlichen derzeit gerne beim Austesten ihrer Elektroroller. Davor verabredet man sich via Social Media, danach gehen die Videos viral. Problem: Diese Rennen ziehen auch Gefährdung von Unbeteiligten nach sich – ganz zu schweigen von den Protagonisten selbst. Nachdem die Polizei am Samstag schließlich im Bereich Wehr 1 (22. Bezirk) auf der Donauinsel eintraf, flüchteten etwa 40 bis 50 der Hobby-Racer. Sechs Personen konnten angehalten werden.

Weit über den erlaubten 25 km/h

Im Zuge der Amtshandlung wurden etliche Anzeigen erstattet, darunter mehrere nach dem Kraftfahrgesetz wegen fehlender Zulassung sowie drei nach der Straßenverkehrsordnung, unter anderem wegen Entziehung der Anhaltung, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und mangelhafter Ausrüstung eines E-Scooters. Zudem wurden mehrere Identitätsfeststellungen durchgeführt. „Die E-Scooter-Thematik ist eine besondere“, seufzt ein Beamter der Landespolizeidirektion Wien, „vor allem, weil die frisierten Roller viel mehr als die erlaubten 25 km/h schaffen.“

Zwei Unfälle und eine Schwerpunktaktion

Aufgrund des Vorfalls wurde vom Stadtpolizeikommando Donaustadt für Sonntag ein Streifenauftrag, insbesondere für den Bereich Donauinsel, angeordnet. Dabei kam es zu weiteren Amtshandlungen: Zwei Verkehrsunfälle mit E-Scootern ereigneten sich, wobei ein E-Scooter-Lenker nach einem Zusammenstoß mit einem Pkw mit einer Verletzung in ein Krankenhaus gebracht wurde. Darüber hinaus wurden mehrere Anzeigen im Verkehrsbereich erstattet sowie ein Organmandat ausgestellt.

Prüfung vor Ort möglich

Die Polizei kann übrigens mit einem so genannten transportablen Rollenprüfstand nachweisen, ob E-Scooter manipuliert sind. Die Exekutive weist darauf hin, dass rücksichtsloses Fahren mit E-Scootern sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung konsequent geahndet werden.