Zwei einschlägig vorbestrafte Männer sind am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden: Die beiden deutschen Staatsbürger mit rumänischen Wurzeln hatten sich in Wien mehrfach als Kriminalbeamte ausgegeben und versucht, ältere Menschen zu bestehlen.

Mit gefälschten Ausweisen an den Türen älterer Wiener

Ein 47-Jähriger wurde wegen versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls und krimineller Vereinigung zu vier Jahren unbedingter Haft, sein 52-jähriger Komplize zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Ein 41-jähriger Mitangeklagter, der die beiden mehrfach zu den Tatorten gefahren hatte, erhielt 18 Monate unbedingt. Während die Haupttäter die Strafen akzeptierten – ihre Urteile sind bereits rechtskräftig –, erbat der Fahrer noch Bedenkzeit.

12 und 7 Vorstrafen: Täter kamen frisch aus dem Gefängnis

Die beiden Hauptangeklagten sind in Deutschland keine Unbekannten: Einer weist zwölf, der andere sieben einschlägige Vorstrafen wegen Vermögensdelikten auf. Nachdem einer der beiden im Herbst 2024 aus der Haft entlassen worden war, verlegte das Duo seine kriminelle Tätigkeit nach Österreich.

Zwischen Mitte Oktober und Mitte November klingelten sie in Wien bei älteren Menschen, gaben sich mit teils gefälschten Ausweisen als Kriminalbeamte aus und behaupteten, eine rumänische Einbrecherbande habe in dem Wohnhaus zugeschlagen. Unter dem Vorwand, alle Wohnungen kontrollieren zu müssen, erschlichen sie sich Zutritt.

Richter: „Die Opfer sind für ihr restliches Leben traumatisiert“

In zwei Fällen – nun Teil des rechtskräftigen Urteils – durchsuchten sie die Wohnungen, fanden aber keine Wertgegenstände. In zwei weiteren Fällen blieb ihnen der Zugang verwehrt.

Vor dem Schöffensenat legten die beiden von den Strafverteidigern Rudolf Mayer und Peter Philipp vertretenen Haupttäter umfassende Geständnisse ab. Der von Verteidiger Michael Dohr vertretene 41-Jährige erklärte, er habe lediglich als Fahrer fungiert.

Der vorsitzende Richter fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: Es handle sich um „sehr schäbige Taten“ und eine „verachtenswerte Gesinnung“. Die Angeklagten hätten sich gezielt betagte Menschen ausgesucht – eine besonders vulnerable Gruppe, deren Vertrauen in Polizei und Rechtsstaat sie „listig ausgenutzt“ hätten.

Ein Opfer berichtete vor Gericht, er habe „Angst um sein Leben“ gehabt, als ihm klar geworden sei, dass die Männer keine echten Polizisten waren. Der Richter betonte: „Die Opfer sind für ihr restliches Leben traumatisiert.“ Deshalb sei nur eine Strafe nahe an der Höchstgrenze angemessen gewesen – der Strafrahmen lag bei bis zu fünf Jahren.