
Amokläufer war untauglich – doch niemand warnte wegen Datenschutz
Ein Versagen mit Ansage: Der Amokläufer von Graz fiel beim Bundesheer durch – wegen psychischer Instabilität. Doch diese Information wurde nicht weitergegeben – ausgerechnet wegen Datenschutz. Die Folge: Der Täter konnte sich dennoch legal bewaffnen.
Der blutige Amoklauf von Graz erschüttert Österreich – und wirft nun ein erschreckendes Licht auf behördliches Versagen. Wie das Bundesheer nun bestätigte, war der Täter bei der Musterung als psychisch ungeeignet eingestuft worden. Der 21-Jährige bestand den psychologischen Eignungstest nicht, wurde als untauglich abgelehnt. Ein Warnsignal, das nie weitergegeben wurde – wegen Datenschutz.
Denn obwohl der junge Mann bei der Stellung als instabil galt, landete diese Information in keiner einzigen Datenbank, die für Waffenbesitz relevant wäre. Die Folge: Der spätere Täter konnte legal zu Waffen kommen.
Täter spielte Ego-Shooter
Der steirische Landeshauptmann und Ex-Verteidigungsminister Mario Kunasek schlägt Alarm: „Das Bundesheer darf nur bei Suchtgift oder direkter Gefährdung Informationen weitegeben. Sonst verhindert der Datenschutz den Austausch“. Für Kunasek ist klar: „Das muss sich dringend ändern“.
Wie die „Krone“ nun berichtet, habe der Amokläufe bis tief in die Nacht „Ego-Shooter-Games“ gespielt und dort bereits das „Aufschießen von Türen und die Hinrichtung von ‚Gegnern‘“ geübt. Perfektioniert habe er dies dann durch wochenlanges Training mit echten Pistolen. Das Problem: Aufgrund der nicht-Weitergabe von Daten – ganz legal.
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