Amokläufer war untauglich – doch niemand warnte wegen Datenschutz
Ein Versagen mit Ansage: Der Amokläufer von Graz fiel beim Bundesheer durch – wegen psychischer Instabilität. Doch diese Information wurde nicht weitergegeben – ausgerechnet wegen Datenschutz. Die Folge: Der Täter konnte sich dennoch legal bewaffnen.
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