Programmbeschwerden können von Bürgern eingereicht werden, wenn sie der Ansicht sind, dass öffentlich-rechtliche Sender gegen journalistische Grundsätze oder Programmrichtlinien verstoßen haben. Dazu zählen etwa mangelnde Ausgewogenheit, Fehler in der Berichterstattung oder Verstöße gegen journalistische Standards.

Proteste mäßig erfolgreich

Der starke Anstieg der Beschwerden hatte allerdings kaum Auswirkungen. Denn von den knapp 5000 Eingaben wurden laut Bericht nur 184 überhaupt an die zuständigen Rundfunkräte weitergeleitet. Und noch ernüchternder fiel das Ergebnis aus: Lediglich eine einzige Beschwerde wurde letztlich als berechtigt anerkannt. Im Jahr davor waren es immerhin noch fünf.

KI-Bilder und Böhmermann im Fokus

Zu den Sendungen, die besonders häufig kritisiert wurden, gehörten laut Bericht ein „heute“-Beitrag des ZDF mit KI-generierten Bildern sowie das „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann. Selbst dort, wo Sender Fehler einräumten, führte das jedoch nicht automatisch dazu, dass Programmbeschwerden auch offiziell anerkannt wurden. Nach Aussage des Medienmagazins erhielt es bei seiner Umfrage kaum Auskunft über die Inhalte der Beschwerden, schreibt die „Frankfurter Allgemeine“. Das ZDF führe als einzige Anstalt alle Kritiken einzeln auf.

Warum die Zahl so stark gestiegen ist

Als Gründe für den massiven Anstieg nennen die Autoren zum einen eine höhere Zahl mutmaßlicher Verstöße gegen Programmgrundsätze. Zum anderen habe die Plattform „Rundfunkalarm“, die Bürger beim Verfassen von Programmbeschwerden unterstützt, zu deutlich mehr Eingaben geführt.

Sender reagieren unterschiedlich

Konsequenzen haben bestätigte Verstöße allerdings kaum. Anders als beim Deutschen Presserat müssen öffentlich-rechtliche Sender Rügen nicht öffentlich bekannt machen.

Auf die Beschwerde-Flut reagieren die Sender nun unterschiedlich: Beim WDR erhält der Rundfunkrat künftig mehr Möglichkeiten, Beschwerden zu bewerten und auch Ermahnungen auszusprechen. Das ZDF hat hingegen seine Regeln angepasst, sodass Programmbeschwerden künftig leichter als unzulässig zurückgewiesen werden können.