Ausgangspunkt ist eine Sachverhaltsdarstellung, die Wolf bereits im Oktober 2025 gemeinsam mit seiner Medienanwältin eingebracht hatte. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Plattform soll strafrechtlich relevante Hasspostings nicht gelöscht und gleichzeitig die Identität der Verfasser nicht offengelegt haben. Auch internationale Rechtshilfeersuchen an Behörden in Irland und den USA sollen ohne Erfolg geblieben sein, berichtet oe24.
Auf seinem Blog zeigt sich der ORF-Journalist kämpferisch. X schütze seiner Ansicht nach gezielt anonyme Hassposter und verweigere trotz gesetzlicher Verpflichtungen die Zusammenarbeit mit den Behörden.
Besonders verärgert zeigt sich Wolf darüber, dass die Staatsanwaltschaft die Anzeige zunächst nicht weiterverfolgen wollte. Als Begründung wurde angeführt, dass sich eine mögliche Absicht, Täter vor Strafverfolgung zu schützen, nur schwer nachweisen lasse.
Justiz greift jetzt durch
Das Justizministerium bewertet den Fall nun offenbar anders. Im Fokus der Ermittlungen steht die Frage, wer innerhalb des Unternehmens die Herausgabe der Nutzerdaten verweigert hat und ob dahinter eine bewusste Unternehmensstrategie steckt.
Zusätzlich wurde Ende Juni ein neues Rechtshilfeersuchen an die irischen Behörden geschickt. Diese hatten sich zuvor mehrfach für unzuständig erklärt, weil die Daten angeblich nicht in Irland gespeichert würden.
Streit um EU-Regeln
Genau diese Argumentation weist Wolf entschieden zurück. Nach seiner Auffassung müsse die irische EU-Niederlassung von X die Daten aufgrund der europäischen Vorschriften des Digital Services Act von der US-Muttergesellschaft beschaffen.
Ob die Ermittlungen tatsächlich zu Konsequenzen für die Plattform führen, bleibt abzuwarten. Klar ist aber schon jetzt: Der Konflikt zwischen Armin Wolf und Elon Musks Netzwerk erreicht damit eine völlig neue Dimension.

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