Ein ungewöhnlicher Fall aus dem Bildungsbereich sorgt für Diskussionen: Eine Studentin der Privaten Pädagogischen Hochschule in Eisenstadt erhielt schlechtere Noten, weil sie in ihren schriftlichen Arbeiten nicht genderte. Statt geschlechtergerechter Sprache verwendete sie das generische Maskulinum.

Die Hochschulleitung verwies auf interne Richtlinien, laut denen gendergerechte Formulierungen verpflichtend seien. Demnach könne ein Studienabschluss ohne Einhaltung dieser Vorgaben sogar unmöglich werden. Ab einem fortgeschrittenen Semester sei zudem eine negative Bewertung bei Verstößen gerechtfertigt.

Fall landete bei der Volksanwaltschaft

Die Studentin sah das anders und argumentierte, das generische Maskulinum sei nicht diskriminierend. Sie brachte den Fall zur Volksanwaltschaft, die sich daraufhin einschaltete. Auch das zuständige Ministerium bestätigte, dass geschlechtergerechte Sprache grundsätzlich in Prüfungsordnungen vorgesehen sei. Alternativen wie Paarformen oder neutrale Begriffe seien zulässig, Verstöße könnten mit Punkteabzug sanktioniert werden.

Kritik kam jedoch von der Volksanwaltschaft selbst: Die strikte Handhabung der Hochschule gehe zu weit. Ein generelles „Knock-out-Kriterium“ sei rechtlich nicht gedeckt, Leistungen müssten im Vordergrund stehen.

Tausende Beschwerden

Grundsätzlich sieht die Volksanwaltschaft die verpflichtende Anwendung geschlechtergerechter Sprache kritisch. Eine pauschale Vorgabe könne das Recht auf Verwendung der Amtssprache einschränken. Der Fall ist Teil eines größeren Trends: Tausende Beschwerden gingen zuletzt ein, zahlreiche Missstände wurden festgestellt.