Zum Tatzeitpunkt waren beide Kinder unter 14 Jahre alt. Im Prozess bestritt der Angeklagte alle Vorwürfe vehement und gab an, sich die Anschuldigungen nicht erklären zu können.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Salzburg dem Mann vor, an den beiden im SOS-Kinderdorf untergebrachten Mädchen „geschlechtliche Handlungen in Form wiederholter Berührungen im Brust- und Schambereich” vorgenommen zu haben. Die Anklage lautet deshalb auf schweren sexuellen Missbrauch und sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Da der Beschuldigte dabei seine Stellung als Beschäftigter in einer Erziehungsanstalt ausgenutzt hat, wird ihm zudem das Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angelastet. Der Mann unterstützte die Kinderdorfmutter damals bei ihrer Arbeit und war bereits seit über zehn Jahren in diesem Job tätig. Er kam vor allem dann zum Einsatz, wenn die Kinderdorfmutter auf Urlaub war oder einige Tage Zeitausgleich hatte.
Angeklagter einschlägig vorbestraft
Außerdem soll der Angeklagte eines der beiden Mädchen durch Drohungen und Gewalt zum Aufräumen sowie dazu, niemandem von den sexuellen Übergriffen zu berichten, genötigt haben. Er soll sie unter anderem an den Ohren gezogen haben. „Er werde sonst etwas mit ihr machen oder sie umbringen, wenn sie etwas sagt“, zitierte der Staatsanwalt aus der Anklage. Auch den achtjährigen Bruder eines der Mädchen, der ebenfalls im SOS-Kinderdorf untergebracht ist, soll der Mann durch Ziehen an den Ohren zum Aufräumen genötigt haben.
Der 58-Jährige ist vor Gericht kein Unbekannter: Im Jahr 2021 wurde er wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen zu einer achtmonatigen bedingten Haftstrafe und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Er soll zwischen 2011 und 2013 ein Mädchen an der Brust berührt haben. Das SOS-Kinderdorf zog unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Konsequenzen. Der Mitarbeiter wurde im Mai 2019 unverzüglich dienstfrei gestellt und sein Dienstverhältnis wenige Monate später beendet. Die nun neu angeklagten Taten waren damals noch nicht bekannt.
Mädchen berichtete Betreuerin 2024 von Übergriffen
Wie die Richterin am Mittwoch erklärte, müsse man im aktuellen Prozess so tun, als würden alle Vorwürfe gemeinsam verhandelt und der Angeklagte habe noch keine Vorstrafe. Der Staatsanwalt betonte, dass es aufgrund der längeren Zeitspanne seit den Vorwürfen durchaus Widersprüche bei den Angaben von Opfern und Zeugen gebe. „Aus der früheren Verurteilung lassen sich aber durchaus die Neigungen des Angeklagten ableiten.”
Die Fälle kamen im Jahr 2024 ans Licht, als eines der Mädchen einer späteren Betreuerin einer Jugend-WG von dem Mann berichtete. „Sie erzählte von einem Betreuer, der sie beim Duschen beobachtet und berührt hat”, sagte die als Zeugin geladene Frau. „Und sie meinte, sie habe mehreren Erwachsenen im SOS-Kinderdorf von den Übergriffen erzählt, aber niemand habe ihr geglaubt.“
Ex-Betreuer stellt Vorwürfe in Abrede
Der 58-Jährige bekannte sich am Mittwoch vor Gericht allerdings nicht schuldig. „Ich habe versucht, eine korrekte und gute Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Das ist mir offenbar nicht so gut gelungen.“ Zur Anklage – der Tatort soll meist das Badezimmer gewesen sein – sagte er: „Ich habe die Mädchen nie nackt gesehen. Ich war auch nie im Badezimmer, wenn eines der Mädchen geduscht hat.“ Er habe sie weder an der Brust gestreichelt noch im Intimbereich berührt. Auch Drohungen und körperliche Gewalt habe es nicht gegeben.
Wie er sich die Vorwürfe dann erkläre, fragte die Richterin. „Ich stelle mir diese Frage seit dem ersten Anruf eines Polizisten – bis heute. Vielleicht war ich zu streng, vielleicht war ich nicht beliebt, vielleicht habe ich jemanden einmal gekränkt oder beleidigt.“ Er wisse nicht, warum die Kinder Anschuldigungen erheben. „Das ist eine Frage für einen Psychologen.“
Kinderdorfmutter glaubt Mädchen die Vorwürfe
Die inzwischen pensionierte Kinderdorfmutter berichtete vor Gericht, dass die beiden Mädchen ihr 2018 erzählt hätten, dass der Angeklagte immer wieder in das Badezimmer komme, was sie sehr störe. „Von sexuellen Übergriffen war nicht die Rede.” Sie habe daraufhin die pädagogische Leitung informiert. „Für mich war das damit abgeschlossen, ich habe nicht weiter nachgefragt.“ Die Kinder hatten jedoch offenbar das Gefühl, dass ihre Erzählungen nicht ernst genommen wurden. „Es tut mir jetzt leid, dass ich das damals nicht weiterbearbeitet habe”, sagte die Frau. Sie glaube den beiden Mädchen.
Ein Urteil wird noch am Montag erwartet. Bei einer Verurteilung drohen dem Mann ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

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