Auslöser der Debatte ist ein Beitrag des Beamten auf der Plattform Bluesky. Darin erklärte von Dobrowolski, er hätte gerne beim Polizeieinsatz rund um den AfD-Parteitag in Erfurt mitgewirkt, um zwischen Demonstrierenden und Einsatzkräften zu vermitteln. Zugleich schrieb er, er hätte Kollegen an ihre Verpflichtung gegenüber dem Grundgesetz erinnern wollen.
Die Berliner Polizei betonte auf Nachfrage, dass Polizeibeamten politische Betätigung grundsätzlich erlaubt sei. Gleichzeitig gelte jedoch die beamtenrechtliche Verpflichtung zu Mäßigung und Zurückhaltung, die sich aus ihrer besonderen Stellung gegenüber der Allgemeinheit ergebe.
Nach Angaben der Behörde wurden die betreffenden Äußerungen erst durch eine Medienanfrage bekannt. Ein systematisches Monitoring privater Social-Media-Kanäle von Beschäftigten finde nicht statt. Öffentliche Aussagen würden jedoch bewertet, sobald sie bekannt werden, berichtet Apollo News.
Verbindung zu „Widersetzen“
Besonders im Fokus steht die Unterstützung des Bündnisses „Widersetzen“. Dieses ruft zu Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen Veranstaltungen der AfD auf und kündigt dabei bewusst Regelverstöße an.
Die Polizei Berlin erklärte, eine Teilnahme von Polizeibeschäftigten an möglicherweise rechtswidrigen Aktionen könne sowohl strafrechtliche als auch disziplinarrechtliche Folgen haben. Ob bereits eine öffentliche Solidaritätsbekundung ausreicht oder eine tatsächliche Beteiligung erforderlich wäre, ließ die Behörde offen.
Langjähriges politisches Engagement
Von Dobrowolski ist seit Jahren als polizeiinterner Kritiker und politischer Aktivist bekannt. Er war Vorsitzender der linken Berufsvereinigung „PolizeiGrün“ und gründete später den Verein „BetterPolice“.
Dieser Verein hatte sich ebenfalls mit dem Bündnis „Widersetzen“ solidarisiert und wurde auf dessen Internetseite als Unterstützer aufgeführt. Zu Vorwürfen, wonach Vertreter des Bündnisses Übergriffe auf Journalisten relativiert hätten, äußerte sich der Verein nach Medienanfragen nicht.
Ob gegen den Kriminalhauptkommissar ein Disziplinar- oder Prüfverfahren eingeleitet wird, wollte die Berliner Polizei aus rechtlichen Gründen nicht kommentieren.
Der Fall wirft damit grundsätzliche Fragen auf: Wie weit darf das politische Engagement von Polizeibeamten reichen? Und wo verläuft die Grenze zwischen der privaten Meinungsfreiheit und den besonderen Pflichten eines Beamten, der zur politischen Neutralität und zur Wahrung des Vertrauens in den Staat verpflichtet ist?
Ob die öffentlichen Äußerungen des Berliner Polizisten dienstrechtliche Folgen haben werden, bleibt vorerst offen.

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