Grund dafür seien laut Gemeinde die besonderen Hygienevorschriften des Naturbades. Ganzkörperbadebekleidung sei dort nicht erlaubt, weil sie den Phosphateintrag erhöhen und damit das empfindliche ökologische Gleichgewicht des Naturbades beeinträchtigen könne, berichtet die Tiroler Tageszeitung.

„Reiner Rassismus“

Für die Betroffene, die den Burkini aus religiösen Gründen trägt, ist diese Begründung jedoch nicht nachvollziehbar. Die Österreicherin mit türkischen Wurzeln erhebt schwere Vorwürfe und spricht von „reinem Rassismus”. Ihre beiden Kinder, die normale Badebekleidung trugen, durften hingegen ohne Probleme baden.

Tränen nach dem Badeverbot

Nach dem Vorfall sei die Frau nach eigenen Angaben in Tränen ausgebrochen. Sie erklärte, dass sie in anderen Thermen und Freibädern mit ihrem Burkini bislang immer problemlos baden konnte. Zudem betonte sie, ihr Schwimmanzug sei speziell für den Einsatz im Wasser gefertigt und bestehe aus demselben Material wie herkömmliche Badeanzüge oder Badehosen. Lange Badeshorts von Männern seien ihrer Ansicht nach ebenfalls nicht hygienischer.

Bürgermeister weist Vorwürfe zurück

Den Bürgermeister Gottfried Ginther konnte sie mit diesen Argumenten jedoch nicht umstimmen. Die Frau erhielt ihren Eintrittspreis zurück und verließ das Bad. Zuvor kündigte sie an, den Vorfall öffentlich zu machen. Laut der Tiroler Tageszeitung soll ihr 18-jähriger Sohn dem Bürgermeister im Zuge der Auseinandersetzung Schläge angedroht haben. Zu einem tätlichen Angriff kam es jedoch nicht.

Der Ortschef weist den Rassismus-Vorwurf entschieden zurück: „Hier geht es nicht um Religion oder Hautfarbe. Alle sind herzlich willkommen. Aber das ist ein Naturbad, nicht vergleichbar mit anderen Bädern, in denen Chlor zum Einsatz kommt.“ Deshalb seien dort nicht nur Burkinis, sondern sämtliche vergleichbaren Ganzkörper-Badeanzüge verboten.

Neues Schild vor dem Bad

Nach dem Vorfall reagierte die Gemeinde auch sichtbar: Vor dem Naturbad wurde inzwischen eine Hinweistafel angebracht. Darauf ist zu lesen, dass ausschließlich „übliche Badekleidung“ erlaubt ist.