Ein netter Wellness-Urlaub endete für zwei muslimische Schwestern aus Oberösterreich mit großem Frust und einem mehr als fragwürdigenProzess. Weil sie mit einem Burkini in den Pool wollten, wurde ihnen der Zutritt verweigert. Für die Hotelleitung absolut gerechtfertigt, da sie aus Hygiene Gründen auch keine langen Badehosen bei Burschen erlauben. Nun muss sich das Salzburger Landesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen.
Burkinis aus Hygiene Gründen verboten
Die muslimischen Schwestern Jasmina und Boshra A. waren am 25. Oktober des Vorjahrs voller Vorfreude in dem gebuchten Hotel im Pongau angekommen, berichten die Salzburger Nachrichten (SN). Programm: Schwimmen, danach wandern gehen. Doch aus Ersterem wurde nichts, als die Rezeptionistin erklärte, dass Burkinis im Pool nicht erlaubt seien. Auch ein Telefonat mit der Hotelchefin änderte daran nichts.
Es kam zur Gerichtsverhandlung
Vor Gericht bestätigte die Hotelchefin, dass Frauen mit Burkini in ihrem Pool nicht erwünscht seien, so die SN. Als Grund nannte sie hygienische Vorbehalte. Stoff seien mögliche Bakterien und der hohe Wasserverlust durch die Mengen an Stoff. Gerade weil das Haus auch ein Kurbetrieb sei, lege man bei älteren Gästen besonders hohen Wert auf Hygiene. Am Ende wechselten die beiden Frauen das Hotel. Die Mehrkosten übernahm die Hotelbetreiberin. Für die Hotelbetreiber sei der Fall damit erledigt gewesen. Nicht so für die muslimischen Damen.
Pochen auf muslimische Werte
Jasmina A. schilderte dagegen eine ganz andere Erfahrung. Sachliche Argumente habe sie am Telefon nicht gehört. Stattdessen seien angeblich Aussagen gefallen wie: “Hier in Österreich hätten wir uns anzupassen” oder: “Mit dem Burkini könnten wir in Saudi-Arabien schwimmen gehen.” Außerdem sei gesagt worden, andere Gäste würden Frauen im Burkini nicht gern sehen. Eine offizielle Badeordnung mit Regeln zur Badebekleidung gebe es im Hotel nicht, erklärte der Ko-Geschäftsführer des Hauses. Lange Badekleidung könne sich aber negativ auf die Wasserhygiene auswirken. Er habe auch schon Gäste mit längeren Badehosen aufgefordert, sich umzuziehen.
Schlusspunkt
Für die beiden Schwestern geht es bei dem Fall nicht um Streit, sondern um ein Zeichen gegen Ausgrenzung. Gerichtsbeobachter meinen, es geht um die Durchsetzung muslimischer Werte. Das Gericht entscheidet in den kommenden Wochen.

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